Wer einen Riester-Vertrag besitzt, sollte nun die Ohren spitzen. Denn der Bundesgerichtshof hat pauschale Klauseln zu Abschluss- und Vermittlungskosten in Riester-Verträgen für ungültig erklärt. Wie viele Verträge nun betroffen sind und was das für Betroffene konkret bedeutet, erfährst du hier.
BGH erklärt Gebührenklausel in Riester-Verträgen für unwirksam
Um im Alter finanziell abgesichert zu sein, haben Millionen Menschen in Deutschland einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Viele Riester-Sparer:innen könnten aufgrund eines neuen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) auf eine leicht höhere Auszahlung hoffen. Denn am Dienstag erklärte das Gericht in Karlsruhe eine Vereinbarung, die von Sparkassen verwendet wurde, für unwirksam.
Der Grund: Die Verträge enthielten Klauseln, die besagten, dass der Kunde möglicherweise Abschluss- und/oder Vermittlungskosten tragen müsse, falls nach der Sparphase eine Leibrente abgeschlossen werde (Az.: XI ZR 290/22).
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass diese Formulierung nicht hinreichend klar sei und somit dem Transparenzgebot widerspreche. Bereits während der Verhandlung betonte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei Vertragsabschluss erkennen müssen, welche Belastungen auf sie zukommen würden.
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So viele Sparer:innen sind von dem Urteil betroffen
Die Schätzung der Verbraucherzentrale besagt, dass zwischen 700.000 und 800.000 Sparer:innen von dem Urteil betroffen sind. Von der Entscheidung des BGHs seien laut der Verbraucherzentrale nicht nur Sparkassen, sondern auch Volks- und Raiffeisenbanken betroffen. Die Verträge der letzteren Banken seien zwar verbraucherfreundlicher, da sie Abschluss- und Vertriebskosten ausschließen, jedoch bleiben Verwaltungskosten vor der Auszahlung bestehen.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2002 steht die Riester-Rente immer wieder in der Kritik. Laut den Kritikern würden hohe Gebühren und langanhaltend niedrige Zinsen die Rendite beeinträchtigen. Bereits im April hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Kosten bemängelt, die Anbieter bei Beginn der Auszahlung erheben.
Quellen: Tagesschau, Deutschlandfunk, Spiegel