Wenn dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin verstirbt, hast du in der Regel Anspruch auf die Witwenrente. Diese wird jedoch nicht automatisch gewährt, sondern muss erst von dir beantragt werden. Welche Unterlagen du dafür benötigst und wie du die Witwenrente beantragen kannst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Beantragung der Witwenrente“:
Diese Unterlagen benötigst du zur Beantragung der Witwenrente
Die Witwenrente wird dir nicht automatisch gezahlt. Du musst sie selbst bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Um das tun zu können, benötigst du jedoch eine Menge an Unterlagen, über die man schnell mal den Überblick verlieren kann. Daher haben wir hier eine List mit Unterlagen, die du zusammen mit dem ausgefüllten Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der Versicherung einreichen solltest:
- Sterbeurkunde des Partners oder der Partnerin
- deine Steueridentifikationsnummer
- deine Kontonummer
- deinen Personalausweis
- letzten Rentenbescheid oder letzte Gehaltsabrechnung des Partners oder der Partnerin
- letzte Rentenanpassungsmitteilung
- Heiratsurkunde oder Urkunde über eingetragene Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunde von Kindern, wenn diese noch minderjährig sind oder aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können
Den Antrag für die Hinterbliebenenrente findest du übrigens auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Den kannst du dort einfach herunterladen.
So beantragst du die Witwenrente
Wenn du alle Unterlagen beisammen hast und das Antragsformular ausgefüllt hast, hast du zwei Möglichkeiten. Du kannst du alle Unterlagen gesammelt per Post an die Deutsche Rentenversicherung schicken oder du gibst sie dort persönlich ab.
Das Antragsformular selbst ist etwas kompliziert. Wenn du Fragen dazu hast, solltest du dir auf jeden Fall jemanden suchen, der mit dir zusammen den Antrag ausfüllt. Das kann übrigens auch jemand von der Versicherung sein. Wenn du Hilfe beim Ausfüllen des Antrags brauchst, kannst du dich einfach bei der Versicherung melden und einen Termin vereinbaren.
Fazit: Warum du nicht zu lange warten solltest
Ein Todesfall ist immer eine sehr schmerzhafte und traurige Angelegenheit. Viele Menschen brauchen daher oft erstmal ein bisschen Zeit für sich. Diese Zeit solltest du dir auf jeden Fall auch nehmen dürfen, allerdings solltest du nicht allzu lange mit der Antragstellung warten.
Nach dem Tod deines Partners oder deiner Partnerin hast du 30 Tage Zeit, die Witwenrente beziehungsweise zunächst den Vorschuss des Sterbevierteljahrs zu beantragen.