Mit dem Bonitätscheck der Schufa verbinden viele Menschen insbesondere eines: Sorge. Denn die Schufa schon seit fast 100 Jahren wie kreditwürdig jemand ist. Dabei kann eine negative Einschätzung der Auskunftei zahlreiche Pläne zu Nichte machen, da man plötzlich als kreditunwürdig gilt. Doch das System könnte nun ins Wanken geraten. Denn die Erstellung sogenannter Score-Werte durch die Schufa verstößt laut eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Europarecht. Nun lässt die Schufa Fakten sprechen. Wer künftig nicht mehr von der Auskunftei abhängig ist.
Schufa lässt 250.000 Schuldnereinträge löschen
Aktuell beschäftigen sich der BGH und der EuGH mit der Frage, wie lange sensible Bonitätsdaten gespeichert werden dürfen. Angesichts dieser laufenden Verfahren hat die Schufa die Frist zur Speicherung der Daten verkürzt 250.000 Verbraucher:innen die Einträge zur Privatinsolvenz gelöscht. „Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer“, erklärt Ole Schröder, Vorstandsmitglied bei der Schufa gegenüber dem Spiegel.
Schufa-Scoring verstößt gegen EU-Recht
In Zukunft muss die Schufa die Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Verbraucher:innen womöglich anders ermitteln. Denn nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) verstößt die Erstellung der sogenannten Score-Werte für die Kreditwürdigkeit durch die Schufa gegen das Europarecht, wie die Tagesschau berichtet. Damit könnten Einschätzungen seitens der Schufa künftig möglicherweise obsolet sein. Doch damit nicht genug. Laut des Gutachtens des EuGH-Generalanwalts Priit Pikamäe dürfe die Auskunftei Daten aus öffentlichen Verzeichnissen nicht länger speichern als das öffentliche Verzeichnis selbst.
Doch ob EuGH-Generalanwalt mit seiner Einschätzung Recht hat, wird sich erst noch zeigen. Denn ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Darüber hinaus ist ein Gutachten für Richter:innen nicht bindend. Da sie sich an ihnen jedoch häufig orientieren, könnte das Urteil zugunsten des Gutachtens ausfallen.
Maschine soll nicht über Menschen entscheiden
In dem Gutachten geht es um einen konkreten Fall aus Hessen. Dort wurde einem Antragsteller aufgrund eines negativen Schufa-Scores ein Kredit verweigert. Der Betroffene wollte dies nicht einfach so auf sich sitzen lassen und beantrage daraufhin eine persönliche Einsicht als auch die Löschung bestimmter Einträge. Doch die Schufa teilte diesem jedoch nur einen Score-Wert und eine allgemeine Information zur Berechnung mit.
Im Gutachten des EuGH-Generalanwalts Priit Pikamäe heißt es dazu: „Sie [die Schufa; Anm. d. Red.] erteilte ihm aber keine Auskunft darüber, welche konkreten Informationen in diese Berechnung eingeflossen waren und welche Bedeutung ihnen in diesem Zusammenhang beigemessen wurde und begründete dies damit, dass die Berechnungsmethode dem Geschäftsgeheimnis unterliege.“
Laut Pikamäe lasse sich diese Praxis nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbaren. Schließlich kann eine Maschine nicht über einen Menschen entscheiden. Laut dem EuGH-Generalanwalt geschieht jedoch genau dies bei der Schufa. Denn Antragstellerinnen sind durch die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswertes einer Willkür ausgesetzt.
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Insolvenz: Schufa soll Informationen früher löschen
Im zweiten Fall geht es um um die Frage, wann die Schufa eine Verbraucherinsolvenz aus ihrer Berechnung tilgen muss. ein Insolvenzgerichte löschen diese Daten bereits nach einem halben Jahr. Bei der Schufa hingegen bleiben die Informationen bis zu drei Jahre nach Ende des Verfahrens im System. Dieser Umstand erschwert Betroffenen den finanziellen Neuanfang erheblich. Mit der langen Speicherung der Daten verhindere die Auskunftei damit die wirtschaftliche Beteiligung der Betroffenen. Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts ist auch dies rechtswidrig.
Quellen: tagesschau.de, spiegel.de und rtl.de