Wer sich in diesem Jahr mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung befasst, sollte auch die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen berücksichtigen. Denn diese können in bestimmten Fällen die Steuerlast senken. Welche haushaltsnahen Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden können, erfährst du hier.
Haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer absetzen: die Voraussetzungen
Rasen mähen, putzen oder kochen: Hausbesitzer:innen, die eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Hilfskraft für solche Tätigkeiten engagieren, können einen Teil der Kosten steuerlich absetzen. Der Staat erkennt dabei 20 Prozent der Ausgaben an, wobei die maximale Absetzbarkeit bei 4.000 Euro liegt.
Aus steuerrechtlicher Sicht ist es wichtig, dass die Tätigkeiten einen „haushaltsnahen Charakter“ haben und im eigenen Haushalt oder auf dem eigenen Grundstück ausgeführt werden, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) berichtet. Dazu zählen beispielsweise Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste, Pflegedienste oder die Reinigungsarbeiten einer Putzkraft, erklärte die VLH auf ihrer Website. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zählen auch folgende Aufgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen:
- Wohnung reinigen
- Fenster putzen
- Teppich reinigen
- Gartenpflege (zum Beispiel Rasen mähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten)
- Wäsche bügeln
- Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt (durch selbstständige Tageseltern oder ein Au-Pair)
- Betreuung und Versorgung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück
- Winterdienst
Geringfügig angestellte Beschäftigte können ebenfalls abgesetzt werden
Auch geringfügig beschäftigte Haushaltskräfte können bei der Steuererklärung angegeben werden. Finanzämter erstatten 20 Prozent der entsprechenden Ausgaben, jedoch maximal 510 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer absetzen: Was man beachten sollte
Was gilt es noch zu beachten, wenn man haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen möchte? Eine Rechnung ist auf jeden Fall notwendig. Dabei ist es entscheidend, dass die einzelnen Positionen detailliert aufgeschlüsselt sind. Nur so können gemäß VLH die folgenden Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden:
- Arbeitskosten (inkl. Mehrwertsteuer)
- Fahrtkosten
- Maschinenkosten
- Entsorgungskosten
- Kosten für Verbrauchsmittel (z. B. Reinigungsmittel, Streugut)
Aufgepasst: Materialkosten, Verwaltergebühren für die Wohneigentumsgemeinschaft, Müllabfuhrgebühren und Kosten für Warenanlieferungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Wo trägt man sie in der Steuererklärung ein?
Bei der Steuererklärung müssen haushaltsnahe Dienstleistungen in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ eingetragen werden. Um diese Ausgaben geltend zu machen, müssen sie durch einen Kontoauszug nachgewiesen werden. Die Rechnungen sollten daher per Überweisung beglichen werden. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert.