Als Witwe oder Witwer bist du in den meisten Fällen dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dort musst du dich nur deinen Arbeitslohn oder deine Rentenzahlung aufführen, sondern eben auch die Einnahmen aus der Hinterbliebenenrente. Wie genau die Witwenrente versteuert wird und wo du sie in der Steuererklärung angeben musst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur Besteuerung der Witwenrente:
Wann muss man eine Steuererklärung abgeben?
Die Witwenrente beträgt immer einen Teil der Rente, den die oder der Verstorbenen zum Zeitpunkt seines oder ihres Todes erhalten hätte. Da sie von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt wird, zählt ganz regulär als Einnahme und muss wie zum Beispiel das Einkommen aus dem Job oder die eigenen Rentenzahlungen versteuert werden.
Eine Steuererklärung musst du grundsätzlich immer dann abgeben, wenn dein Jahresbruttoeinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Zu diesem Jahresbruttoeinkommen zählen sowohl deine eigenen Gehalts- oder Rentenzahlungen als auch die Witwenrente. Für Alleinstehende liegt der Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2023 bei 10.908 Euro brutto.
Wie wird die Witwenrente versteuert?
Steuerrechtlich gesehen, wird die Witwenrente genauso wie die Altersrente besteuert. Das bedeutet, es gibt einen sogenannten Rentenfreibetrag, der sich vor allem nach dem Jahr des Renteneintritts richtet. Alles, was über diesem Betrag liegt, muss versteuert werden.
Für das Steuerjahr 2023 liegt der Rentenfreibetrag bei knapp 17 Prozent. Das bedeutet, dass 83 Prozent deiner Rentenzahlungen inklusive der Witwenrente versteuert werden müssen.
Fazit: Hier trägst du die Witwenrente in die Steuererklärung ein
Die Witwenrente in der Steuererklärung anzugeben, erscheint zunächst recht kompliziert. Du musst dazu die Anlage R ausfüllen. Die Witwenrente trägst du dann in Zeile 4 ein und gibst als Rentenart 1 an.
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Da die Besteuerung der Witwenrente unter anderem davon abhängig ist, wie lange dein verstorbener Ehepartner oder deine verstorbene Ehepartnerin schon Rente bezogen hat, musst du die sogenannte Vorgängerrente ebenfalls in der Steuererklärung angeben.
In Zeile 7 gibst du dafür den Renteneintritt ein – also den Beginn der Vorgängerrente – und in Zeile 8 dann das Ende der Vorgängerente. Letzteres stellt meist den Todestag des Partners oder der Partnerin dar.