Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit kann jedem passieren, sei es mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad. Besonders im Winter, bei glatten Straßen, Schnee und Eis, steigt das Risiko. Aber wusstest du, dass du die dadurch entstehenden Kosten in deiner Steuererklärung geltend machen kannst? In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du Unfallkosten bestmöglich absetzt.
Unfallkosten als Werbungskosten absetzen
Wenn du auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hast, kannst du die dabei entstehenden Kosten als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. Wichtig ist, dass diese Ausgaben nicht von der Versicherung oder deinem Arbeitgeber erstattet wurden. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Unfall auf einer beruflichen Fahrt entstehen, können berücksichtigt werden.
Welche Kosten sind absetzbar?
Die Kosten für den Unfall werden vollständig anerkannt, selbst wenn dein Fahrzeug auch privat genutzt wird. Das bedeutet, dass du die gesamten Kosten geltend machen kannst, sofern der Unfall während einer beruflichen Fahrt passiert ist. Anders ist es bei Unfällen, die auf privaten Fahrten geschehen – hier kannst du keine anteiligen Kosten ansetzen.
Entfernungspauschale bleibt bestehen
Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für den Weg zur Arbeit kannst du trotz eines Unfalls weiterhin ansetzen. Diese beträgt 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke und ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer. Diese Pauschale ist bis Ende 2026 befristet und wird im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht.
Selbstbeteiligung und Reparaturkosten
Auch die Selbstbeteiligung, die du bei einer Voll- oder Teilkaskoversicherung zahlen musst, kannst du als Werbungskosten absetzen. Beachte jedoch, dass du keine erhöhten Versicherungsprämien aufgrund des Unfalls steuerlich geltend machen kannst.
Zeitpunkt der Geltendmachung
Die Unfallkosten musst du in dem Jahr angeben, in dem du die Ausgaben tatsächlich bezahlt hast. Das kann das Jahr des Unfalls sein, muss es aber nicht. Wenn die Reparaturkosten erst im Folgejahr beglichen wurden, gibst du diese Kosten in der Steuererklärung für das Jahr der Zahlung an.
Nachweise und Dokumentation
Um die Unfallkosten als Werbungskosten geltend zu machen, musst du dem Finanzamt verschiedene Nachweise liefern. Dazu gehören:
- Unfallhergang: Eine detaillierte Schilderung des Unfalls.
- Kostenbelege: Werkstattrechnungen, Quittungen und gegebenenfalls Gutachten.
- Nachweis der beruflichen Fahrt: Hier helfen ein polizeilicher Unfallbericht, Zeugenaussagen, und eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass du an diesem Tag gearbeitet hast und der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passiert ist.
So trägst du die Unfallkosten in die Steuererklärung ein
1. Mantelbogen und Feld 175
Gib eine 1 in das Feld 175 in Zeile 37 des Mantelbogens deiner Steuererklärung ein, wenn du zusätzliche Angaben machen möchtest. Alternativ kannst du das Feld leer lassen und deine Angaben auf einem separaten Blatt Papier machen. Diese Anlage muss mit „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ überschrieben sein.
2. Nutzung einer Steuersoftware
Wenn du eine Steuersoftware nutzt, gibt es oft spezielle Felder, in die du diese Angaben eintragen kannst. Folge den Anweisungen der Software, um die Unfallkosten korrekt anzugeben.
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Nachweis des Unfalls und der Kosten
Es ist wichtig, dem Finanzamt nachzuweisen, dass der Unfall tatsächlich passiert ist und dass er sich auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat. Folgende Belege sind hilfreich:
- Fotos vom Unfallort und den Schäden
- Sachverständigen-Gutachten
- Polizeilicher Unfallbericht
- Unfallschilderung gegenüber der Versicherung
- Zeugenaussagen
- Rechnungen und Quittungen für die Reparaturen
Falls du nicht alle Nachweise beschaffen kannst, solltest du dem Finanzamt eine eidesstattliche Versicherung nach § 95 der Abgabenordnung (AO) anbieten, um die Richtigkeit deiner Angaben zu bestätigen.
Fazit: Unfallkosten absetzen lohnt sich
Die Absetzung von Unfallkosten als Werbungskosten kann dir helfen, die finanzielle Belastung durch einen Unfall auf dem Arbeitsweg zu mindern. Wichtig ist, dass du alle notwendigen Nachweise sorgfältig sammelst und deiner Steuererklärung beilegst. So stellst du sicher, dass das Finanzamt deine Kosten anerkennt.
Quelle: steuertipps.de