Wer aus beruflichen Gründen umzieht, sei es, um einen neuen Job in einer anderen Stadt anzunehmen oder um den Arbeitsweg zu verkürzen, kann die Umzugskosten steuerlich absetzen. Personen, bei denen demnächst ein Wohnungswechsel ansteht, haben Glück. Denn ab März wird die Umzugskostenpauschale erhöht. Wie hoch sie dann ausfällt, erfährst du hier.
Umzugskostenpauschale steigt ab März auf 964 Euro
Die Ausgaben für berufsbedingte Umzüge können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ab dem 1. März erhöht sich die Pauschale dafür auf 964 Euro für eine alleinstehende Person. Für Ehe- oder Lebenspartner:innen sowie für jedes Kind können zusätzlich jeweils 643 Euro berücksichtigt werden.
Unter diesen Bedingungen gibt es die Umzugskostenpauschale
Die Kosten für einen Umzug aus beruflichen Gründen können als Werbungskosten gelten. Voraussetzung hierfür ist, dass ein erkennbarer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht. Das ist beispielsweise unter diesen Umständen der Fall:
- Man tritt einen neuen Job an einem anderen Ort an.
- Die tägliche Fahrzeit, sowohl für den Hin- als auch den Rückweg zur Arbeit, verkürzt sich um mindestens eine Stunde.
- Es findet eine Verlegung zu einem anderen Arbeitsort statt.
Jenseits dieser Kriterien bleibt es immer auf den Einzelfall bezogen. Ein Umzug, der den Arbeitsweg nur leicht verkürzt, wird nicht zwingend als berufsbedingt betrachtet. Es muss eine deutliche Reduktion der Pendelstrecke erkennbar sein. Auch bei Verbesserungen der Arbeitsbedingungen obliegt die Entscheidung der individuellen Beurteilung durch das örtliche Finanzamt.
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Welche Kosten beim Umzug von der Steuer abgesetzt werden können
Wenn du planst, Umzugskosten von der Steuer abzusetzen, müssen die einzelnen Ausgaben grundsätzlich nachgewiesen werden, außer bei den pauschal absetzbaren sonstigen Umzugskosten. Diese nachweisbaren Kosten kannst du steuermindernd geltend machen:
- Doppelte Mietzahlungen bis zum Ende der Kündigungsfrist der alten Wohnung, falls diese nicht sofort gekündigt werden kann.
- Transportkosten (z.B. bei Beauftragung eines Umzugsunternehmens
- Reparaturen von Schäden, die durch den Transport des Hausrats verursacht wurden.
- Für Fahrten im Zusammenhang mit Wohnungsbesichtigungen oder anderen Terminen, die die Wohnung betreffen (z. B. Vorstellungsgespräche mit Vermietern), werden 30 Cent pro Kilometer erstattet.
- Maklergebühren, die sich zweifelsfrei auf die Wohnungssuche beziehen und bei Mietimmobilien anfallen.