In wenigen Wochen läuft die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2023 für Millionen von Bürger:innen ab. Dabei ist dies für viele eine lästige Aufgabe. Damit die Bearbeitung der Steuererklärung so schnell wie möglich erledigt, gibt das Finanzamt Hilden Bürgerinnen und Bürger ein paar hilfreiche Tipps an die Hand.
Steuererklärung: Das solltest du vor der Abgabe wissen
Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2023 endet am 2. September 2024. Dies gilt für alle, die zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet sind. Wer die Unterstützung eines Steuerberaters beziehungsweise einer Steuerberaterin oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, erhält eine verlängerte Frist bis zum 2. Juni 2025. Damit in beiden Fällen bei Bearbeitung der Steuererklärung keine Fehler auftreten, gibt das Finanzamt Hilden ein paar hilfreiche Tipps. Folgende Punkte solltest du vor der Abgabe wissen:
1. Reiche die Steuererklärung digital ein
„Wir empfehlen, die Steuererklärung digital abzugeben. Über das kostenlose Online-Finanzamt Elster kann man jederzeit und von überall seine Steuererklärung erstellen“, sagt Jennifer Böhm, stellvertretende Leiterin des Finanzamts Hilden. Denn viele Angaben, wie zum Beispiel die aus der Lohnsteuerbescheinigung oder den Renteneinkünften, können vom Programm automatisch übernommen werden.
„Einmal eingerichtet, lohnt es sich, das Programm weiter zu nutzen, da Vorjahresdaten übernommen werden können. Dies spart Zeit. Durch Hinweise bei der Eingabe der übrigen Daten und die bewährte ‚Prüfberechnung‘ erhält man sofort eine Rückmeldung, ob die Daten vollständig und plausibel sind“, erklärt Böhm.
2. Finanzamt rechtzeitig über Änderungen der Adresse oder Bankverbindung informieren
„Informieren Sie das Finanzamt zeitnah über Änderungen Ihrer Anschrift oder Bankverbindung“, empfiehlt sie zusätzlich. Wer sich entscheidet, die Steuererklärung in Papierform abzugeben, sollte darüber hinaus darauf achten, dass ausschließlich amtliche Formulare nutzt und diese gut leserlich ausfüllt. Zudem weist sie darauf hin, dass Belege erst auf Anfrage des Finanzamts eingereicht werden müssen.
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Diese Personen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet
Doch wer ist nun zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Auf diese Frage liefert das Finanzamt Hilden eine Antwort. Demnach sind Ehepaare, bei denen beide Partner:innen Arbeitslohn erhalten und in den Steuerklassen III und V eingestuft sind, dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder andere Einkünfte über 410 Euro im Jahr erhalten, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dazu zählen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Wenn Arbeitnehmer:innen ausschließlich Arbeitslohn beziehen, bei dem bereits die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber einbehalten wurde, sind sie in der Regel nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies gilt für Steuerklasse I sowie für Ehegatten oder Lebenspartner:innen in Steuerklasse IV. Es gibt jedoch Ausnahmen, die individuell geprüft werden können, so das Finanzamt Hilden.