Wenn die Großeltern versterben, kommt es immer wieder vor, dass auch die Enkelkinder ein Teil des Vermögens erben. Doch nicht in allen Fällen kommt die ganze Summe auf dem eigenen Konto an. Denn unter bestimmten Voraussetzungen greift die sogenannte Erbschaftssteuer. Wir verraten dir, wie hoch der Steuersatz ausfällt und welchen Freibetrag es gibt.
Erbschaftssteuer für Enkel: So hoch fällt sie aus
Nach dem Tod der Großeltern denkt man in den meisten Fällen nicht direkt an Erbe. Doch irgendwann muss man sich auch mit diesem Thema auseinandersetzen. Dabei kommt es in vielen Fällen vor, dass auch die Enkelkinder im Testament berücksichtigt werden und ein Teil des Vermögens der Großeltern erben. Doch je nachdem wie viel Geld man erbt, wird die sogenannte Erbschaftssteuer fällig. Wie hoch diese letztlich ausfällt, hängt dabei nicht nur davon ab, wie hoch das Erbe ausfällt. Denn wie das Nachrichtenportal T-Online berichtet, ist es darüber hinaus entscheidend, wie eng du mit dem Verstorbenen verwandt bist.
Als Enkel des Verstorbenen wirst du dabei der Steuerklasse 1 zugeordnet. Aus finanzieller Perspektive betrachtet ist dies vorteilhaft, da in dieser Steuerklasse die niedrigsten Steuersätze gelten. Die genaue Höhe des Steuersatzes orientiert sich dabei an der Summe des Erbes. Diese sehen wie folgt aus:
- bis 75.000 Euro: 7 Prozent
- bis 300.000 Euro: 11 Prozent
- bis 600.000 Euro: 15 Prozent
- bis 6 Millionen Euro: 19 Prozent
- bis 13 Millionen Euro: 23 Prozent
- bis 26 Millionen Euro: 27 Prozent
- mehr als 26 Millionen Euro: 30 Prozent
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Erbschaftssteuer: Dieser Freibetrag gilt für Enkelkinder
Doch keine Sorge. Die Erbschaftssteuer wird nicht gleich beim ersten Euro fällig. Denn bevor diese greift, kann man zunächst einmal den Freibetrag abschöpfen. Laut T-Online beträgt dieser für Enkelkinder 200.000 Euro. Erst wenn die geerbte Summe diesen Betrag überschreitet, musst du Erbschaftssteuer zahlen. Doch selbst in diesem Fall muss nur die Summer versteuert werden, die über dem Freibetrag liegt.
Quellen: handelsblatt.com, t-online.de und sueddeutsche.de