Neben dem normalen Monatsgehalt bekommen viele Arbeitnehmer:innen noch Sonderzahlungen von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin. Darunter fällt beispielsweise das Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld oder auch das 13. Gehalt. Doch wo genau liegt da eigentlich der Unterschied? In diesem Artikel verraten wir dir, was du zum Thema Weihnachtsgeld und 13. Gehalt wissen musst.
Alles zum Thema „Weihnachtsgeld vs. 13. Monatsgehalt“:
Weihnachtsgeld vs. 13. Gehalt
Die Begriffe Weihnachtsgeld und 13. Gehalt werden oft synonym füreinander verwendet. So ganz richtig ist das allerdings nicht. Umgangssprachlich kann man das zwar machen, rein arbeitsrechtlich gibt es jedoch kleine, aber feine Unterschiede.
So kann das 13. Gehalt beispielsweise nach Vereinbarung gekürzt werden. Das kann zum Beispiel bei besonders vielen Krankheitstagen passieren und liegt daran, dass es immer als zusätzliches Entgelt verrechnet wird.
Das Weihnachtsgeld wird hingegen als Bonuszahlung angesehen und wird dir als Belohnung für deine Treue zum Unternehmen gutgeschrieben. Aus diesem Grund kann es nicht einfach gekürzt werden.
In diesen Branchen fällt das Weihnachtsgeld am höchsten aus
Grundsätzlich hast du als Arbeitnehmer:in keinen rechtlichen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt. Ob und wie viel Weihnachtsgeld du erhältst, entscheidet allein dein Arbeitgeber beziehungsweise deine Arbeitgeberin. Im letzten Jahr gab es jedoch einige Branchen, die ihren Mitarbeiter:innen verhältnismäßig hohe Summen haben zukommen lassen.
In der Energiebranche haben Mitarbeiter:innen 2022 ein durchschnittliches Weihnachtsgeld von 5.263 Euro brutto erhalten. In der Finanz- und Versicherungsbranche lag der Betrag bei etwa 4.198 Euro und im Gesundheits- und Sozialwesen bei 3.653 Euro pro Mitarbeiter:in.
Fazit: Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig
Leider handelt es sich bei diesen Beträgen jedoch um die reinen Bruttowerte. Denn auch das Weihnachtsgeld ist steuer- und sozialversicherungspflichtig – ganz unabhängig davon, wie viel dir dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin zahlt. Das Weihnachtsgeld unterliegt bis zur Einreichung der Beitragsbemessungsgrenze. In dem Monat, in dem es ausgezahlt wird, fallen demnach höhere steuerliche Abzüge an.
Für deine Steuererklärung fällt das Weihnachtsgeld – ähnlich wie das Urlaubsgeld – unter die „sonstigen Bezüge“. Denn es wird nicht laufend gezahlt und die ausgezahlte Summe kann von Jahr zu Jahr variieren.