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Warum Rentner ab März weniger Rente erhalten

Auch 2024 sollen die Renten in Deutschland voraussichtlich wieder steigen. Doch trotz dieser Erhöhung werden viele Rentner:innen ab März weniger Netto zur Verfügung haben. Das ist der Grund.

Eine alte Dame zählt die Münzen in ihrem Portemonnaie.
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Rentenerhöhung 2024 – clevere Finanztipps

Die Rente soll zum 01.Juli 2024 um 3,5 Prozent erhöht werden. Damit Rentner:innen auch viel davon haben, sind hier die besten Finanztipps im Video.

Viele Senior:innen dürfte dies freuen: 2024 sollen die Renten in Deutschland erneut steigen. Jedoch werden Rentnerinnen und Rentner ab März weniger davon übrig haben. Denn Netto-Rente, also der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Abgaben auf dem Konto landet, wird dann niedriger ausfallen. Den Grund dafür, erfährst du hier.

Darum erhalten Senior:innen ab März eine geringere Rente

Die Ursache für die sinkenden Renten ab März 2024 ist dem Krankenkassen-Zusatzbeitrag geschuldet, der zu Jahresbeginn stieg. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag erhöhte sich um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozent. Konkret bedeutet dies:  Ab März 2024 muss ein:e durchschnittliche:r Rentenbezieher:in demnach 26,35 Euro zusätzlich zum Krankenkassenbeitrag von seiner Bruttorente abgeben. 

Bei einigen Krankenkassen steigt der Zusatzbeitrag sogar um 0,8 Prozent. Hier werden Rentner:innen ab März sogar noch mehr Geld abdrücken müssen. Senior:innen, bei denen der Zusatzbeitrag damit über 2 Prozent gestiegen ist, kann sich in so einem Fall ein Wechsel der Krankenkasse durchaus lohnen.

Übrigens: Im Falle einer Beitragserhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass sie innerhalb eines Monats nach der Ankündigung der Erhöhung ihre Krankenkasse wechseln können. Diese Regelung gilt auch für Rentner und Rentnerinnen.

Warum fällt die Rente erst am März geringer aus?

Doch warum fällt die Rente erst ab März geringer aus, wenn der Krankenkassen-Zusatzbeitrag bereits Anfang des Jahres angehoben wurde? Die Antwort auf diese Frage ist ganz simpel. Denn das Sozialgesetzbuch sieht buerger-geld.org zufolge vor, dass sowohl bei einer Rentenerhöhung als auch -senkung eine zweimonatige Übergangszeit gibt. Daher wird die Rente in den ersten beiden Monaten des Jahres noch nach dem alten Zusatzbeitrag berechnet.

Quellen: Münchner Merkur, buerger-geld.org und Sozialverband Deutschland SoVD