Das Bürgergeld wurde bereits im Januar 2023 eingeführt und gilt seither als Nachfolger des Hartz IV. Es soll alle Menschen unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig finanzieren können. Wie hoch das Bürgergeld ausfällt, ist jedoch sehr individuell. Welche Summe eine Familie mit zwei Kindern erhalten könnte, verraten wir dir in diesem Artikel.
So viel Bürgergeld erhält eine vierköpfige Familie:
Wie wird das Bürgergeld berechnet?
Wie viel Bürgergeld eine einzelne Person oder eine Bedarfsgemeinschaft erhält, hängt sowohl vom Alter als auch vom Lebensumstand der betroffenen Person ab. Anhand dessen ergibt sich ein pauschalisierter Regelbedarf. Dabei gilt:
- Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partner:innen erhalten 563 Euro
- volljährige Partner:innen erhalten je 506 Euro
- Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen, erhalten 451 Euro
- Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partner:innen erhalten 471 Euro
- Kinder von 6 bis 13 Jahre erhalten 390 Euro
- Kinder von 0 bis 5 Jahre erhalten 357 Euro
Bei mehreren Personen werden die jeweiligen Regelbedarfe aufaddiert. So ergibt sich dann Gesamtregelbedarf für eine Bedarfsgemeinschaft.
So viel Bürgergeld erhält eine vierköpfige Familie
Demnach gibt es mehrere Möglichkeiten, wie sich das Bürgergeld einer Familie mit vier Kindern berechnen lässt. Für unsere Beispielrechnung gehen wir einfach mal von zwei volljährigen Partner:innen aus, die zwei Kinder haben – eins zwischen 6 und 13 Jahren, das andere zwischen 14 und 17 Jahren.
Die beiden Elternteile erhalten in diesem Beispiel also zusammen einen Regelbedarf in Höhe von 1.012 Euro. Die beiden Kinder erhalten zusammen 861 Euro. Damit ergibt sich ein Regelbedarf von 1.873 Euro im Monat.
Fazit: Das Jobcenter übernimmt noch weitere Kosten
Wie gesagt handelt es sich bei diesen 1.873 Euro jedoch lediglich um den Regelbedarf. Bei einer vielköpfigen Familie übernimmt das Jobcenter nämlich auch weitere Kosten. Dazu zählen beispielsweise angemessene Miet-, Neben- und Heizkosten.
Für eine vierköpfige Familie gilt beispielsweise eine Wohnung mit einer Größe von circa 85 bis 90 Quadratmetern als angemessen. Das gibt zumindest das Bundesarbeitsministerium an.