Die Hinterbliebenen stehen nach dem Tod ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin vor einer tragischen Erfahrung. Neben der Trauer kommen oft auch finanzielle Sorgen hinzu, insbesondere wenn wichtige Einkommensquellen wegfallen. Um diese finanziellen Schwierigkeiten zumindest ein wenig zu lindern, gewährt die gesetzliche Rentenversicherung dem hinterbliebenen Ehepartner eine Witwenrente. Doch wie lange muss man verheiratet gewesen sein, um Anspruch darauf zu haben? Diese Frage wird hier beantwortet
So lange muss man verheiratet sein, um Witwenrente zu bekommen
Damit du nach dem Tod deines Ehepartners bzw. deiner Ehepartnerin Anspruch auf Witwenrente hast, musst du mindestens ein Jahr mit diesem bzw. mit dieser verheiratet gewesen sein, heißt es laut der Deutschen Rentenversicherung. Wer zum Zeitpunkt des Todes weniger als ein Jahr lang verheiratet war, hat leider keinen Anspruch auf Witwenrente, da der Rentenversicherungsträger von einer Versorgungsehe ausgeht.
Laut der Deutschen Rentenversicherung ist dann von einer Versorgungsehe die Rede, wenn der Tod des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin aufgrund einer schweren Krankheit vorhersehbar war und die Ehe geschlossen wurde, damit der/die Partner:in nach dem Tod versorgt ist. Um sowohl die kleine als auch die große Witwenrente zu erhalten, muss eine Mindestehezeit von einem Jahr erfüllt sein, so die Deutsche Rentenversicherung.
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Welche Ausnahmen gibt es bei kürzerer Ehedauer?
Wenn dein:e Ehepartner:in innerhalb des ersten Ehejahres verstirbt, geht der Rentenversicherungsträger zunächst von einer Versorgungsehe aus. Trotzdem hast du laut der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf eine Witwenrente, wenn
- du gemeinsam mit deinem Partner bzw. deiner Partnerin ein Kind hast.
- dein:e Partner:in plötzlich durch einen Unfall verstorben ist.
Um Anspruch auf eine Witwenrente zu haben, ist es erforderlich, dass du bei der Rentenversicherung die Gründe für deinen Antrag darlegst.
So lange musst du auf die Witwenrente warten
Um die Witwenrente zu erhalten, musst du mit deinem Partner bzw. deiner Partnerin nicht nur mindestens ein Jahr lang verheiratet gewesen sein. Der/die Verstorbene muss mindestens fünf Jahre über die Rentenversicherung versichert gewesen sein – ergo eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Doch auch hier gibt es wieder ein paar Ausnahmen. So ist die Wartezeit nicht erforderlich, wenn der/die Ehepartner:in aufgrund eines Unfalls zu Tode gekommen ist.
Ebenso entfällt die Wartezeit, wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hatte. Damit du bei all den Informationen noch den Überblick behältst, haben wir für dich die wichtigsten Eckdaten nochmal zusammengefasst:
Voraussetzungen für den Erhalt der Witwenrente im Überblick:
- Tod des Ehepartners, der Ehepartnerin/Lebenspartners, Lebenspartnerin
- Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben (gilt nicht bei Tod durch Unfall)
- Verstorbene:r muss Wartezeit von fünf Jahren erfüllen (gilt nicht bei Tod durch Unfall)
- Hinterbliebene:r hat nicht erneut geheiratet
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