2019 wurde die Grundrente beschlossen. Doch natürlich gibt es auch dafür Auflagen. Ob Geringverdiener:innen automatisch Anspruch auf eine Grundrente haben, erfährst du in diesem Artikel.
Was ist die Grundrente?
Die Grundrente ist ein sozialpolitisches Instrument zur Bekämpfung der Altersarmut in Deutschland. Sie ist Teil der Rentenreform, die im Jahr 2019 beschlossen wurde und soll vor allem Menschen zugutekommen, die während ihres Berufslebens nur geringe Einkommen hatten und somit eine niedrige Rente zu erwarten haben.
Die Grundrente wird als Aufschlag auf die gesetzliche Rente gezahlt und soll dazu beitragen, dass Rentnerinnen und Rentner mit geringen Einkommen im Alter besser abgesichert sind. Dabei wird die Höhe der Grundrente auf Basis von Beitragszeiten und individuellen Einkommensverläufen berechnet.
Der Anspruch auf die Grundrente ist dabei an bestimmte Bedingungen geknüpft. So müssen Rentnerinnen und Rentner mindestens 33 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, wobei bestimmte Zeiten wie Kindererziehung oder Pflegezeiten angerechnet werden können. Zudem darf das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
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Die Einführung der Grundrente war ein politisch umstrittenes Thema, da es Kritik daran gab, dass sie zu teuer sei und nicht gezielt genug auf diejenigen abzielt, die sie am dringendsten benötigen. Trotzdem wurde die Grundrente im Jahr 2021 eingeführt und ist seit dem 1. Januar 2021 für Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Einkommen verfügbar.
Haben Geringverdiender:innen so einen Anspruch auf Grundrente?
Ja, haben sie. Erste Bescheide dafür gab es schon im Juli 2020, so berichtete das ZDF. Allerdings zählt dieser Anspruch nicht ganz automatisch. So müssen sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Grundrente sollen Geringverdiener bekommen, die mindestens 33 Jahre Beiträge für Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit gezahlt haben. Erst ab 35 Jahren gibt es den vollen Zuschlag. Dazu kommen dabei auch folgende Fälle:
- Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
- Bezugszeiten von Kranken-, Übergangs- oder Kurzarbeitergeld
- rentenversicherungspflichtige Minijobs sowie Wehr- oder Zvildienst, Kriegsdienst oder Zeiten politischer Haft in der DDR.
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden hingegen nicht berücksichtigt. Die Grundrente richtet sich an Geringverdiener:innen, aber die Beitragsleistung muss mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes entsprochen haben. Den vollen Aufschlag erhält zudem nur, wessen Monatseinkommen inklusive sonstiger Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro bei Alleinstehenden oder 1.950 Euro bei Eheleuten oder Lebenspartnern gelegen hat.
Darüber liegende Einkommen werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Erst bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro wird das Einkommen vollständig angerechnet.
Wie hoch ist die Grundrente? Die Höhe hängt individuell von den Grundrentenzeiten und der Höhe der versicherungspflichtigen Verdienste ab. Im Durchschnitt liegt der Zuschlag bei 75 Euro, maximal sind es aktuell etwa 418 Euro.