Nahezu alle Angestellten verwenden Smartphones, auch während der Arbeitszeit. Dies kann jedoch zu Störungen und Ablenkungen führen. Darf aus diesem Grund der Chef beziehungsweise die Chefin die Handy-Nutzung verbieten? Wir haben uns das Arbeitsrecht einmal genauer angeschaut.
Darf der Chef/die Chefin das Handy am Arbeitsplatz verbieten?
Laut der Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kathrin Schulze Zumkley, gilt grundsätzlich Folgendes: „Der Arbeitgeber darf die Arbeitspflicht konkretisieren und das Arbeitsverhalten regeln.“ Das schließt ein, dass er die Nutzung von Handys oder anderen potenziellen „Störquellen“ während der Arbeitszeit einschränken kann. Insbesondere kann er anordnen, dass Handys am Arbeitsplatz ausschließlich im lautlosen Modus verwendet werden dürfen, um Ablenkungen zu vermeiden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kamerafunktion von Handys. Sie kann den/die Arbeitgeber:in dazu veranlassen, die Handy-Nutzung im Betrieb zu verbieten, um ungewollte Aufnahmen zu vermeiden. Da fast alle Smartphones eine Kamera besitzen, entspricht dies laut Schulze Zumkley im Grunde einem allgemeinen Handyverbot.
Nun wissen wir: Grundsätzlich ist es möglich, Handys während der Arbeitszeit zu verbieten. In Notfällen, wie beispielsweise bei familiären Angelegenheiten, muss der Vorgesetzte die Nutzung jedoch gestatten.
Müssen Beschäftigte im Notfall übers private Handy erreichbar sein?
In Notfällen wird die Erreichbarkeit von Arbeitnehmenden oft thematisiert. Dabei muss der Mitarbeitende nicht zwingend über sein privates Handy erreichbar sein. Nach Schulze Zumkley kann der Kontakt auch über das Telefon des Unternehmens erfolgen.
In den Pausen darf der/die Arbeitgeber:in die Handy-Nutzung allerdings nicht generell untersagen. Er kann jedoch Einschränkungen festlegen, was den Ort der Nutzung betrifft. So darf das Handy beispielsweise nur in bestimmten Bereichen wie dem Pausenraum genutzt werden. Alternativ kann die Nutzung auch auf das Firmengelände beschränkt oder auf Außenbereiche verlagert werden.
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