Auf der Arbeit läuft nicht immer alles friedlich ab. Es ist völlig normal, dass man sich hin und wieder mal mit seinen Kolleg:innen oder auch mit seinem Chef oder seiner Chefin in den Haaren hat. Nur ausfallend sollte man dabei nicht werden. Im schlimmsten Fall kann das nämlich zu einer Abmahnung oder sogar der Kündigung führen. Welche Beleidigungen du dir am Arbeitsplatz besser verkneifen solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Diese Beleidigungen im Büro können zur Kündigung führen:
Diese 3 Sprüche am Arbeitsplatz haben schon zu Kündigungen geführt
Grundsätzlich sind Beleidigungen am Arbeitsplatz nicht gerade höflich und streng genommen auch vertragswidrig. Wenn dir im Eifer des Gefechtes doch mal eine Beleidigung rausrutscht, kann das strenge Konsequenzen mit sich bringen. In den meisten Fällen bekommst du dafür eine Abmahnung, im schlimmsten Fall kann man dir aber auch kündigen.
Welche Strafe du für dein Verhalten bekommst, hängt einerseits von der Art der Beleidigung ab, andererseits aber auch von anderen Umständen wie beispielsweise der Person, mit der du sprichst und dem Arbeitsumfeld, in dem du dich befindest. Kurz gesagt: Den eigenen Chef im Büro zu beleidigen ist, wenn es nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts geht, schlimmer als einen Kollegen auf der Baustelle zu beleidigen.
Welche Beleidigungen am Arbeitsplatz schon konkret zu Kündigungen geführt haben und warum die Richter:innen so entschieden haben, zeigen wir dir hier:
1. „Ich stech‘ dich ab“
Mit diesen Worten beleidigte ein Mitarbeiter seinen Chef am Telefon, nachdem er am Firmendrucker unerlaubterweise Plakate für die Personalratswahl druckte und anschließend die dadurch entstandenen Kosten nicht übernehmen wollte.
Das Gericht wertete diese Aussage jedoch als „ernsthafte und nachhaltige Bedrohung“, weshalb dem Mitarbeiter daraufhin gekündigt wurde.
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2. „Arbeit macht frei“
Diesen Spruch schrieb ein Auszubildender zusammen mit den Worten „Türkei schönes Land“ auf ein Schild, welches er am Arbeitsplatz seines türkischen Kollegen anbrachte. Aufgrund von grober Beleidigung und rassistischem Verhalten erhielt auch er die außerordentliche Kündigung von seinem Ausbildungsbetrieb. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte diese.
3. „Soziales Arschloch“
So beleidigte ein Mitarbeiter seinen Chef. Sein Verhalten führte am Ende zu einer außerordentlichen Kündigung. Obwohl sich der Mitarbeiter mehrfach auf seine Meinungsfreiheit berief, sah das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein diese Äußerung als eine erhebliche Ehrverletzung für den Chef an, weshalb eine vorherige Abmahnung als nicht nötig befunden wurde.
Fazit: Differenzen lassen sich auch ohne Beleidigung aus der Welt schaffen
Natürlich kann es passieren, dass einem während eines Gespräches mit dem oder der Vorgesetzten oder während einer Konversation mit einem Kollegen oder einer Kollegin der Kragen platzt. Das ist jedoch noch kein Grund, dein Gegenüber zu beleidigen. Denn ganz abgesehen davon, was dabei auf dem Spiel steht, ist es auch einfach unprofessionell und gehört nicht an den Arbeitsplatz.
Bevor du also Dinge sagst, die du im Nachhinein bereuen könntest, atme einmal kurz durch, versuche, dich zu sammeln und kommuniziere sachlich und professionell mit deinem Gegenüber. So lassen sich eure Differenzen auch beseitigen und du riskierst keine Kündigung wegen Beleidigung am Arbeitsplatz.