Wird der Lohn nicht pünktlich gezahlt, können Arbeitnehmende schnell in finanzielle Engpässe geraten. In solchen Fällen spricht man von einem sogenannten Lohnrückstand. Wer diesen Rückstand einfordern möchte, sollte dabei einige wesentliche Schritte beachten. Was in dieser Situation wichtig ist, erfährst du hier.
Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Lohn auf dem Konto sein
In der Regel erfolgt die Abrechnung des Lohns monatlich, wobei die Zahlung am ersten Tag des folgenden Monats fällig wird. Dadurch erbringen Arbeitnehmende ihre Leistung im Voraus und haben erst danach Anspruch auf die Vergütung. Die entsprechenden Regelungen sind in § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt.
Lesetipp: Von wegen hohes Gehalt: Diese Branchen zahlen meist nur Niedriglohn
Es besteht auch die Möglichkeit, von § 614 BGB abweichende Vereinbarungen zur Fälligkeit des Lohns zu treffen, was in der Praxis weit verbreitet ist. Häufig wird in Arbeits- und Tarifverträgen der 15. eines Monats als Fälligkeitstermin für den Lohn des vorhergehenden Monats festgelegt.
Daher solltest du als Arbeitnehmer:in zuerst überprüfen, ob in deinem Arbeitsvertrag oder in einem für dich geltenden Tarifvertrag eine besondere Regelung zur Fälligkeit des Lohns enthalten ist. Wenn das nicht der Fall ist, gilt in der Regel der 1. des Folgemonats als Fälligkeitstermin.
Lohnrückstand: So solltest du reagieren
Wenn ein fester Termin für die Lohnfälligkeit im Vertrag oder durch gesetzliche Regelungen definiert ist, gerät der Arbeitgeber in Verzug, sobald dieser Termin überschritten ist. Ab diesem Moment ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, Zinsen auf den ausstehenden Lohn zu zahlen, wie die Kanzlei Hensche berichtet.
Wenn dein Lohn nicht rechtzeitig auf deinem Konto eingeht, ist es ratsam, zunächst deine Vorgesetzten mündlich auf den Zahlungsverzug hinzuweisen. Möglicherweise handelt es sich um einen Abrechnungsfehler oder ein Missverständnis seitens des Arbeitgebers. Nach drei oder vier Tagen kannst du dann auch eine schriftliche Aufforderung an den Arbeitgeber senden, in der du eine Frist zur Zahlung des ausstehenden Gehalts festlegst. Laut der Kanzlei ist es ratsam, diesen Schritt zu unternehmen, um deine Ansprüche klarzumachen.
Hinweis: Es ist ratsam, das Schreiben so zu versenden, dass der Empfang nachgewiesen werden kann, etwa durch Einschreiben mit Rückschein, Fax oder eine schriftliche Empfangsbestätigung des Arbeitgebers.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.
Lohnrückstand von 2 bis 3 Monaten? Rechtliche Unterstützung holen
Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, empfehlen die Rechtsanwälte Rupprecht & Rösch, rechtlichen Beistand zu suchen. Zudem besteht die Möglichkeit, den ausstehenden Lohn vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. Diese Vorgehensweise sollte jedoch erst dann in Betracht gezogen werden, wenn ein erheblicher Lohnrückstand vorliegt, in der Regel bei zwei bis drei ausgebliebenen Monatsgehältern.
Auch wenn der Lohnanspruch kurz vor der Verjährung steht oder eine Insolvenz des Arbeitgebers droht, raten Ruprecht & Rösch dazu, aktiv zu werden. Entgegen gängiger Annahmen ist es nicht erforderlich, vor der Klageeinreichung eine Mahnung oder einen Mahnbescheid zu senden. Normalerweise ist das Arbeitsgericht am Ort des Beschäftigungsverhältnisses zuständig.
Lohnnachzahlung: Wann verjährt der Anspruch?
Gemäß § 195 BGB und § 199 Abs. 1 BGB verjährt der Lohnanspruch drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist, wie gesetze-im-internet.de berichtet. Ein Lohnanspruch aus 2021 verjährt daher am 31. Dezember 2024.