In der Elternzeit sind Arbeitnehmer:innen für einige Wochen von der Arbeit freigestellt, um sich um ihr Kind beziehungsweise ihre Kinder kümmern zu können. Doch was passiert, wenn einem der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in dieser Zeit kündigen möchte? In diesem Artikel verraten wir dir, was erlaubt ist und was nicht.
Alles zur „Kündigung während der Elternzeit“:
Darf dir der Arbeitgeber in der Elternzeit kündigen?
Wer seine Kinder selbst erzieht, hat in der Regel auch Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit muss beantragt werden und darf maximal drei Jahre dauern – nämlich ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Im Falle der Mutter kann sie sogar bereits mit dem Eintritt in den Mutterschutz beginnen.
Doch darf der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den betroffenen Eltern in dieser Zeit eigentlich kündigen? Nein, denn während der gesamten Elternzeit unterliegen die betroffenen Arbeitnehmer:innen dem Kündigungsschutz (§ 18 BEEG).
Wenn der oder die Arbeitnehmer:in ihren Mitarbeiter:innen in Elternzeit kündigen möchte, muss er oder sie sich dafür zunächst eine Genehmigung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde einholen. Solltest du dann eine Kündigung erhalten, hast du ab Erhalt drei Wochen Zeit für eine Klage.
Kündigung während der Elternzeit: Diese Ausnahmen gilt es zu beachten
Es gibt jedoch auch einige Ausnahmefälle, in denen eine Kündigung während der Elternzeit tatsächlich erlaubt ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Unternehmen, in dem du arbeitest, während deiner Elternzeit Insolvenz angemeldet hat. Aber auch wenn der Betrieb oder die Filiale, in der du gearbeitet hast, stillgelegt oder an einen anderen Ort verlagert wird, darf der oder die Arbeitgeber:in dir auch während der Elternzeit kündigen.
Und natürlich darf man dir auch kündigen, wenn du deinen Arbeitsvertrag verletzt oder man dir kriminelle Handlungen nachweisen kann. In diesem Fall handelt es sich sogar um eine außerordentliche Kündigung, bei der keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.
Fazit: Arbeitnehmer dürfen wie gewohnt kündigen
Als Arbeitnehmer:in darfst du während deiner Elternzeit theoretisch schon kündigen. Wichtig dabei ist nur, dass du dich an die reguläre Kündigungsfrist hältst. Wenn du erst zum Ende der Elternzeit kündigst, so musst du eine Kündigungsfrist von drei Monaten beachten.
Sollte das nicht möglich sein, hast du noch die Option, dich mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen.