Einige von uns haben sicherlich schon einmal erlebt, wie man gemütlich am Strand liegt und plötzlich das Handy klingelt. Am anderen Ende der Leitung hört man nur einen aufgebrachten Chef bzw. eine aufgebrachte Chefin, die einen darum bittet, den Urlaub doch vorzeitig abzubrechen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wir verraten dir, wann der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden aus dem Urlaub zurückholen darf.
Darf mein Arbeitgeber mich früher aus dem Urlaub zurückholen?
Eines vorweg: Wie arbeitsrechte.de berichtet, ist es Arbeitgebern nicht gestattet ihre Mitarbeitenden aus dem wohlverdienten Urlaub zurückzuholen. Doch wie immer im Leben gibt es auch hier wieder ein paar Ausnahmen. Laut dem Arbeitsrecht dürfen Arbeitgeber den Abbruch des Urlaubs fordern, wenn die Existenz des Unternehmens unmittelbar gefährdet ist oder keine Alternativen zur Urlaubsunterbrechung (Ersatz) gefunden werden, etc.).
Du siehst: Die Gründe für einen Urlaubsabbruch müssen schon gravierend sein. So reicht ein krankheitsbedingter Ausfall nicht als Grund aus, um einen Mitarbeitenden aus dem Urlaub zurückzuholen.
- Mehr zum Thema Arbeitsrecht findest du hier:
- Haben Eltern ein Anrecht auf Urlaub in den Ferien?
- Kann ich Urlaubstage kurzfristig zurückgeben? Das sagt die Rechtslage
- 3 Wochen Urlaub sind gesetzlich nicht erlaubt: Das kannst du tun, um ihn doch zu bekommen
- Zu spät aus dem Urlaub zurückgekommen: Das blüht dir im Job
Entstandenen Kosten auf: Wer kommt dafür auf?
Sollte dein Chef bzw. deiner Chefin dich vorzeitig aus dem Urlaub zurückholen, so muss diese*r für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen. Hierzu gehören unter anderem Stornokosten, Rückholkosten, nutzlos aufgewandte Reisekosten für Familienmitglieder, wie die Webseite anwalt.de berichtet. Doch damit nicht genug. Wenn ein Mitarbeitender aus dem Urlaub zurückgeholt wird, müssen ihm die nicht genommenen Urlaubstage natürlich gutgeschrieben werden, damit er sie zu einem späteren Zeitpunkt nehmen kann. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber zudem die gearbeiteten Tage (ehemalige Urlaubstage) regulär vergüten.