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Darf man trotz Krankschreibung arbeiten?

Personen, die krankgeschrieben sind, sollten sich auskurieren und zu Hause bleiben. Doch in manchen Fällen genest man schneller als gedacht. Doch darf man dann trotz Krankschreibung wieder arbeiten gehen? Die Rechtslage.

Frau putzt sich die Nase
© Getty Images/Jamie Grill

Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?

Ein Arzttermin während der Arbeitszeit? Ist das OK oder darf der Chef das verbieten? Wir klären auf, welche Regelungen es gibt und welche Ausnahmen der Arbeitgeber gestatten muss.

Es ist uns allen schon einmal passiert: Man wird vom Arzt bzw. der Ärztin krankgeschrieben und fühlt sich kurze Zeit später aber wieder fit. Darüber hinaus zeichnen sich viele Menschen in Deutschland durch ein großes Pflichtgefühl aus und wollen so schnell es geht wieder am Arbeitsplatz sein, damit nichts liegen bleibt. Doch egal, ob man wieder fit ist oder aus Pflichtgefühl, darf man trotz Krankschreibung wieder arbeiten gehen? Wir haben uns mit der Frage mal genauer beschäftigt.

Arbeiten trotz Krankschreibung: Ist das überhaupt erlaubt?

Kurz und knapp: Ja, Arbeitnehmende dürfen grundsätzlich trotz Krankschreibung arbeiten gehen. Denn in Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, die das Arbeiten trotz Krankschreibung verbietet. Was vielen nämlich nicht bewusst ist: Eine Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar. 

In erster Linie ist eine Krankschreibung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dabei erfüllt diese zwei Funktionen: Zum einen fungiert sie als Feststellung, dass man aktuell nicht diensttauglich ist. Zum anderen liefert sie eine Prognose über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Entscheidung darüber trifft der Arzt bzw. die Ärztin nach bestem Wissen und Gewissen. Daher kann es das eine oder andere Mal passieren, dass die Prognose sich nicht bewahrheitet und man früher gesund ist.

Da, wie bereits erwähnt, eine Krankschreibung kein Arbeitsverbot darstellt, darf man arbeiten gehen, wenn man früher als gedacht wieder fit ist und muss nicht bis zum Ablauf der Krankschreibung warten.

Darf der Arbeitgeber das Arbeiten trotz Krankmeldung verbieten?

Wenn jemand krankgeschrieben ist, muss er seinen Arbeitgeber über diesen Umstand unterrichten und je nach interner Regelung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Aus Gründen der Privatsphäre steht die Erkrankung nicht auf der AU, die dem Arbeitgeber übermittelt wurde.

Wer trotz Krankschreibung wieder arbeiten gehen möchte, wird von seinem Arbeitgeber in vielen Fällen über die genauen Umstände seiner Erkrankung befragt. Grund dafür ist seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen anderen Mitarbeitenden. Dabei erleichtert das Gespräch die Einschätzung, ob die Erkrankung eine Gefahr für die Kolleg:innen darstellt oder nicht.

Auf Basis dieser Informationen darf der Arbeitgeber entscheiden, ob der/die krankgeschriebene Angestellte trotz Krankschreibung am Arbeitsplatz erscheinen darf. Hierfür darf der Arbeitgeber auch einen Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin einschalten, um den Gesundheitszustand des Mitarbeitenden zu überprüfen.

Risiken, die das Arbeiten trotz Krankmeldung mit sich bringen kann

Wer trotz Krankschreibung wieder arbeiten geht und gesundheitlich noch nicht ganz wieder auf der Höhe ist, nimmt folgende Risiken in Kauf:

  • Du kannst Kollegen und Kolleginnen anstecken.
  • Wer noch nicht ganz fit ist, erbringt in den meisten Fällen nicht die Leistung, die man im gesunden Zustand abliefern würde. In diesem Zustand unterlaufen einem schneller Fehler.
  • Es könnte aufgrund deines angeschlagenen Gesundheitszustandes und der verminderten Konzentrationsfähigkeit schneller zu einem Arbeitsunfall kommen.
  • Kund:innen oder Geschäftspartner:innen könnten deinen angeschlagenen Zustand bemerken und gegebenenfalls negativ bewerten.

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Sind krankgeschriebene Arbeitnehmer versichert?

Oftmals wird behauptet, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) den Versicherungsschutz außer Kraft setze. Das ist jedoch schlichtweg falsch. Denn der Versicherungsschutz bleibt trotz Krankschreibung ganz normal bestehen, auch wenn man sich dafür entscheidet, früher arbeiten zu gehen. Dabei gilt diese Regelung ebenso für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit. Doch aufgepasst! Wer seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt und eine Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber verschweigt, muss unter Umständen für entstandene Schäden selber aufkommen.

Übrigens: Die Krankschreibung verliert nicht ihre Gültigkeit, auch wenn man in diesem Zeitraum wieder am Arbeitsplatz erscheint. Wer trotz Krankschreibung arbeitet und dann merkt, dass man sich überschätzt hat, darf nach Hause zurückkehren und sich bis zum Ablauf der Krankschreibung auskurieren.

Quellen: advocard.de, deutsche-apotheker-zeitung.de, arbeitsvertrag.org