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Deutsche Bahn: Darf man im Zug zwei Sitzplätze reservieren?

Auf besonders beliebten Strecken kann es hin und wieder vorkommen, dass der Zug besonders voll wird. Um in solchen Fällen den Reisekomfort zu steigern, könnte es eine clevere Idee sein, einen zweiten Sitzplatz zu reservieren und ihn freizuhalten. Doch ist dies tatsächlich erlaubt? Wir klären auf.

Sitze im Zug der Deutschen Bahn.
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Nach der Corina-Pandemie fühlen sich einige von uns immer noch unwohl, wenn fremde Menschen einem im Zug besonders nahe kommen. Doch abgesehen davon, wünschen sich die meisten von uns einfach nur eine entspannte Zugfahrt. Ein Sitznachbar oder eine Sitznachbarin, die lautstark ihre mitgebrachten Snacks verputzt oder laut telefoniert, kann oft ziemlich anstrengend sein. Um diesem Horrorszenario zu entgehen, spielt man schnell mit dem Gedanken, einfach einen zweiten Sitzplatz zu reservieren, um ihn vor ungeliebten Mitreisenden freizuhalten. Aber ist das überhaupt erlaubt? Wir verraten es dir.

Darf man im Zug zwei Sitzplätze reservieren?

Bei deiner nächsten Zugreise könntest du theoretisch einen zweiten Sitzplatz reservieren, aber es wird dir nicht allzu viel nützen. Dies liegt daran, dass die Regeln für Sitzplatzreservierungen der Deutschen Bahn nicht auf deiner Seite stehen.

https://stage.wmn.de/stories/ungewoehnliche-berufe-diese-10-berufe-id496441

Eine genaue Prüfung dieser Regeln auf ihrer Webseite zeigt, dass eine Sitzplatzreservierung nur exakt 15 Minuten nach der Abfahrt des Zuges gültig ist. Danach verfällt sie. Um es konkret auszudrücken: Wer sich in dieser Zeitspanne nicht auf seinen reservierten Platz begibt, hat gemäß den Regeln der Deutschen Bahn keinen Anspruch mehr auf diesen Platz.

Deutsche Bahn sieht nur einen Sitzplatz pro Fahrgast vor

Um den zweiten Sitzplatz nach Ablauf der 15 Minuten als belegt zu markieren, hilft es auch nicht, das Gepäck auf dem zweiten Sitz abzulegen. Denn in den Regelungen der Deutschen Bahn steht weiter geschrieben: „Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen“. 

Das bedeutet: Du kannst bei deiner Buchung zwar einen zweiten Sitzplatz kostenpflichtig für 4,90 Euro (zweite Klasse) reservieren, hast aber keinen allgemeinen Anspruch auf den Sitz. Bleibt der Sitz nämlich 15 Minuten nach Abfahrt weiterhin frei, darf theoretisch jede andere reisende Person diesen in Anspruch nehmen. Das Geld für die zusätzliche Reservierung hättest du dir dann auch sparen können.

Quellen: reisereporter, Stern und Deutsche Bahn