Viele Arbeitnehmende müssen sich zurzeit warm anziehen – denn wegen der Energiekrise dürfen es in vielen Büros nicht wärmer als 19 Grad sein. Bereiche wie Flure und Foyers sollen möglichst gar nicht beheizt werden. Das sieht zumindest die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ des Bundeswirtschaftsministeriums vor. Doch wie niedrig darf die Temperatur im Büro überhaupt sein? Gibt es eine vorgeschriebene Mindesttemperatur am Arbeitsplatz? Wir haben die Antworten.
Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: Wie kalt darf es sein?
Bei vielen dürfte es in diesem Winter am Arbeitsplatz deutlich kälter geworden sein. Hintergrund ist die Energiekrise. Damit Deutschland in diesem Winter nicht das Gas ausgeht, hat die Bundesregierung einige Maßnahmen beschlossen. Dazu gehört unter anderem ein Heizdeckel in Bürogebäuden. Konkret bedeutet dies: Räume dürfen nur noch bis maximal 19 Grad temperiert werden. Vielen dürfte dies viel zu kalt sein und fragen sich daher berechtigterweise, ob eine Senkung der Temperatur überhaupt rechtens ist.
Grundsätzlich gibt es Vorgaben im Arbeitsschutz, welche Temperaturen in Werkstätten, Büros oder Lagerhallen angemessen sind. Laut Arbeitsstättenverordnung (ASR 3.5) müssen die Raumtemperaturen „gesundheitlich zuträglich“ sein. Letztere konkretisiert die Temperaturen, die am Arbeitsplatz vorherrschen müssen. Sie sehen wie folgt aus:
- Bei leichten Arbeiten im Sitzen muss es am Arbeitsplatz mindestens +20 °C haben. Bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen reichen +17 °C, bei schweren Arbeiten reicht eine Temperatur von +12 °C.
- Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräume müssen eine Raumtemperatur von mindestens +21 °C aufweisen.
- Waschräume, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, müssen mindestens +24 °C warm sein.
Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: Was, wenn es zu kalt ist?
Sollte es im Büro kälter sein als die vorgeschriebenen Temperaturen, musst du das nicht einfach hinnehmen. Denn der Arbeitgebende hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeitenden am Arbeitsplatz nicht frieren. Sollte die Temperatur dauerhaft unter 19 Grad fallen, muss der Arbeitgebende entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. Hierzu zählen das Aufstellen von Heizkörpern oder die Einrichtung von zusätzlichen Aufwärmzeiten. Damit niemand mehr friert, kann dieser zudem passende Kleidung zur Verfügung stellen.
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Energieverordnung der Regierung erlaubt Senkung der Raumtemperatur
Um die Gesundheit von Beschäftigten nicht zu gefährden, darf im Normalfall nicht gerüttelt werden. Doch damit uns angesichts der Energiekrise nicht das Gas ausgeht, sind zusätzliche Maßnahmen notwendig. Um die wertvolle Ressource einzusparen, hat die Bundesregierung die Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz vorübergehend gesenkt. So dürfen die Temperaturen um 1 Grad Celsius gesenkt werden. Das Thermometer am Arbeitsplatz muss dementsprechend
- für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 °C,
- für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 °C,
- für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 °C und
- für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 °C anzeigen.
Die Arbeitstemperatur für körperlich schwere Tätigkeit liegt weiterhin bei 12 Grad Celsius. Aber auch die Vorgaben für die Raumtemperatur in Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume bleiben bestehen.