Europas drittgrößter Reiseveranstalter FTI Touristik ist pleite – so kurz vor den Sommerferien dürfte diese Nachricht für Tausende Urlauber:innen ein echter Schock sein. Denn die meisten gebuchten Reisen finden nicht wie geplant statt. Teilweise müssen bereits begonnene Urlaube abgebrochen werden. Viele Betroffene fragen sich nun, ob sie wenigstens ihr Geld zurückerstattet bekommen. Wer ein bestimmtes Dokument besitzt, dürfte hierbei gute Karten haben.
FTI ist pleite: Reisesicherungsfonds soll Betroffene auffangen
Seit 2021 gibt es den Deutschen Reisesicherungsfonds, der im Falle einer Pleite eines Reiseanbieters einspringt. Er sichert die Erstattung von Vorauszahlungen der Kund:innen, den Rücktransport gestrandeter Urlauber:innen und ihre Unterbringung bis zur Rückkehr.
Dieser Fonds wurde nach der Insolvenz von Thomas Cook gegründet und untersteht der Aufsicht des Bundesjustizministeriums. Damals musste der Staat einspringen, um die Kosten der Insolvenz zu tragen. Der Fonds ist eine Sicherheitsmaßnahme, um Reisende vor finanziellen Verlusten zu schützen.
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Sicherungsfonds: Sind finanzielle Einbußen ausgeschlossen?
Der Sicherungsfonds garantiert, dass betroffene Kund:innen keine finanziellen Einbußen erleiden werden. Jedoch ist diese Absicherung nur für Pauschalreisende gültig, die mindestens zwei Reiseleistungen bei FTI gebucht haben, beispielsweise Flug und Hotel.
Kund:innen, die nur eine Einzelleistung wie einen Mietwagen gebucht haben, könnten für etwaige Schäden selbst aufkommen müssen. FTI prüft derzeit dennoch, ob diese Leistungen weiterhin erbracht werden können.
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Sicherungsschein: Warum er bei einer Pleite so wichtig ist
Reiseveranstalter haben eine grundlegende Sicherungspflicht gemäß § 651 r Absatz 1 BGB. Das bedeutet, dass sie den Reisepreis zurückerstatten müssen, wenn sie zahlungsunfähig werden oder Insolvenz anmelden. Gut zu wissen: Reiseveranstalter mit einem Umsatz von über zehn Millionen Euro müssen sich über den Deutschen Reisesicherungsfonds versichern.
Urlauber:innen, die eine Reise mit FTI gebucht haben, sollten zuerst den Sicherungsschein überprüfen. Dieser bestätigt, dass der Veranstalter im Falle einer Insolvenz abgesichert ist und deckt den Reisepreis, die Anzahlung und etwaige Rückreisekosten ab. Dementsprechend bietet der Sicherungsschein Reisenden Sicherheit und Schutz für unvorhergesehene Ereignisse.
Wann kann man mit einer Rückzahlung rechnen?
Selbst wenn das Gesetz eine sofortige Erfüllung der Ansprüche der Reisenden ohne schuldhaftes Zögern vorschreibt, bleibt unklar, wie lange dieser Prozess tatsächlich dauern wird, da es keine Erfahrungswerte gibt. Die derzeitige Gesetzeslage wurde erst nach der Pleite von Thomas Cook eingeführt, weshalb die Regelungen bisher noch nicht angewendet wurden.
FTI selbst erklärt: „Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden.“
Quellen: Die Welt, ZDF heute und ntv