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Muss man bei Sturm zur Arbeit fahren? Das sagt das Gesetz

Der Herbst ist da und damit beginnt auch wieder die Zeit der Herbststürme. Viele fragen sich daher: Muss man trotz extremer Wetterlagen zur Arbeit zu fahren? Wir sagen es dir.

Ein Mann im Anzug hält einen Regenschirm vor sein Gesicht. Es stürmt.
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Der Herbst ist da und damit ziehen auch bald wieder die Stürme übers Land hinweg. Dabei kann der Weg zur Arbeit bei Orkanböen und Starkregen ganz schön gefährlich werden. Bevor man sich bei einer derartigen Wetterlage zur Arbeit kämpft, würden viele lieber das Homeoffice bevorzugen oder ganz frei machen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Oder muss man trotz Sturm zur Arbeit fahren? Diese Rechte haben Arbeitnehmer:innen.

Muss ich bei Sturm zur Arbeit fahren?

Ja, denn grundsätzlich müssen Arbeitnehmer:innen pünktlich bei der Arbeit erscheinen – auch bei Sturm. Denn gemäß dem Arbeitsrecht trägt der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin das sogenannte Wegerisiko. Dies bedeutet konkret, dass Arbeitnehmer:innen zu jeder Zeit dafür verantwortlich sind, zur vereinbarten Arbeitszeit zu erscheinen. „Wenn nicht, dann gilt aus rechtlicher Perspektive: ohne Arbeit kein Lohn“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Im schlimmsten Fall könnte es bedeuten, dass Mitarbeitende, die in Verkehrsstaus stecken oder erheblich verspätet am Arbeitsplatz erscheinen, keine Vergütung für die Zeit erhalten, in der sie abwesend waren. In den meisten Fällen kann dies jedoch vermieden werden, wenn man den Chef oder die Chefin im Voraus über die besonderen Umstände in Kenntnis setzt.

Droht eine Abmahnung, wenn man wegen Sturms zu spät kommt?

Nein, nur weil du aufgrund einer extremen Wetterlage einmalig zu spät am Arbeitsplatz erscheinst, darf dein Vorgesetzter dich deswegen nicht abmahnen. Anders sieht es jedoch bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus, die regelmäßig unpünktlich zur Arbeit kommen. Wenn du zum Beispiel mit dem Auto zur Arbeit fährst und ständig eine Verspätung auf eine stark verkehrsreiche Strecke schiebst, musst du unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen. Denn wie wir nun wissen, liegt das Wegerisiko bei dir. Wenn auf deiner Strecke oft Stau oder starker Schneefall zu erwarten ist, solltest du für deinen Arbeitsweg deutlich mehr Zeit einplanen.

Ausnahmeregelung bei Unwetterwarnung

In bestimmten Wetterbedingungen musst du nicht unbeirrt den Weg zur Arbeit antreten. Eine ganz andere Rechtsgrundlage gilt, wenn der Deutsche Wetterdienst eine amtliche Unwetterwarnung herausgibt und somit Gefahren auf deinem Arbeitsweg vorhersagt. In einem solchen Fall ist der Arbeitsweg mit erheblichen Risiken verbunden und daher nicht mehr vertretbar für dich. Umgestürzte Bäume oder herunterfallende Dachziegel gelten dann als „begründete Arbeitsverhinderung“, und du hast das Recht, zu Hause zu bleiben.

Jedoch solltest du das Fernbleiben vom Arbeitsplatz unverzüglich mitteilen und auf Ausnahmefälle beschränken. In diesem Fall darf dein Gehalt nicht gekürzt werden. Da Unwetterwarnungen in den meisten Fällen nicht über Nacht ausgesprochen werden, solltest du bei den ersten Wetterberichten das Gespräch mit deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten zu suchen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Auf diese Weise können die meisten Mitarbeiter in solchen Situationen von zu Hause aus arbeiten.

Quellen: rnd.de, T-online und brisant.de