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Osterfeuer im Garten: Wann dir ein Bußgeld droht

Osterfeuer sind an vielen Orten Tradition. So wird dieses auch gerne im eigenen Garten entzündet. Bei diesen Verstößen droht ein Bußgeld.

Eine Feuerschale mit brennendem Holz steht in einem Garten.
© Cornelia Pithart - stock.adobe.com

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Das Osterfeuer signalisiert den Übergang vom Winter zum Frühling und ist eine Tradition, die viele Menschen hierzulande feiern. Dabei ist das Osterfeuer eine tolle Gelegenheit, um mit der Familie, den Nachbarn oder Freunden, die Feiertage zu genießen. Wenn die Gemeinde kein Osterfeuer organisiert, kommen viele auf die Idee, selber eines im Garten zu entzünden. Doch ist das überhaupt erlaubt und welche Regeln gelten? Hier erfährst du es.

Osterfeuer im Garten: Ist das überhaupt erlaubt?

Vor dem Entzünden eines privaten Osterfeuers im eigenen Garten ist es ratsam, sich bei der örtlichen Gemeinde nach den entsprechenden Vorschriften zu erkundigen. Dabei variieren die Vorschriften je nach Kommune oder Landkreis und wurden in den letzten Jahren verschärft, um unkontrollierte Brände zu verhindern, wie der Verbraucherschutz Deutschland informiert. Wer ein eigenes Osterfeuer anzünden möchte, muss sich beim zuständigen Ordnungsamt um eine Genehmigung bemühen.

Osterfeuer im Garten: Das gilt es zu beachten

Hast du die Erlaubnis für ein privates Osterfeuer von der Gemeinde bekommen, musst du die aktuellen Vorschriften zum Brandschutz und Umweltschutz beachten. Hier sind die Regeln, die du befolgen solltest:

  • Um die Umweltbelastung zu gering wie möglich zu halten, dürfen beim Osterfeuer nur unbehandeltes, trockenes Holz oder getrocknete Pflanzenreste verbrannt werden.
  • Das Verbrennen von behandeltem Holz, Verpackungsabfällen oder Sperrmüll ist untersagt. Ebenso ist das Verbrennen von Gartenabfällen nicht überall gestattet.
  • Das Osterfeuer sollte aus Sicherheitsgründen mindestens 50 Meter von Gebäuden und Bäumen entfernt sein und einen Abstand von 100 Metern zur nächsten Straße haben. Außerdem ist es ratsam, eine Zufahrt für Feuerwehr und Notarzt freizuhalten, wie vom Deutschen Feuerwehrverband empfohlen.
  • Das Feuer sollte stets unter Aufsicht ausbrennen und im Notfall mit einem bereitstehenden Eimer Wasser oder Sand gelöscht werden können.

Aufgepasst: Bevor du über Wochen gesammelte Äste anzündest, ist es wichtig, es umzulagern. Denn Tiere wie Igel, Hasen oder Spitzmäuse suchen gerne in solchen Holzstapeln Unterschlupf. Um das Leben der Kleintiere zu schützen, empfiehlt der Naturschutzbund Deutschland (NABU) daher, das Schnittholz erst kurz vor dem Verbrennen aufzuschichten und ältere Haufen gar nicht erst anzufassen.

In welchem Fall dir ein Bußgeld droht

Wer an den Feiertagen ein Osterfeuer entzünden möchte, sollte vorher sich nicht nur eine Genehmigung einholen, sondern sich auch an die Brand- und Umweltschutzauflagen halten. Wer dies nicht macht, muss mit teils hohen Bußgeldern rechen. In den einzelnen Bundesländern können Geldstrafen in dieser Höhe verhangen werden:

  • Bayern: bis 2500 Euro in Naturschutzgebieten / bis zu 1500 Euro in Landschaftsschutzgebieten
  • Brandenburg: bis zu 2500 Euro in Landschaftsschutzgebieten
  • Bremen: bis zu 2500 Euro in Landschaftsschutzgebieten
  • Hamburg: bis zu 5000 Euro in Naturschutzgebieten / bis zu 2500 Euro in Landschaftsschutzgebieten
  • Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 5000 Euro in Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten
  • Niedersachsen: bis zu 2500 Euro in Naturschutzgebieten / bis zu 1500 Euro in Landschaftsschutzgebieten
  • Nordrhein-Westfalen: bis zu 2500 Euro in Naturschutzgebieten
  • Rheinland-Pfalz: bis zu 2556,46 Euro in Naturschutzgebieten
  • Saarland: bis zu 2500 Euro in Naturschutzgebieten
  • Sachsen: bis zu 2500 Euro in Naturschutzgebieten
  • Thüringen: bis zu 2500 Euro in Naturschutzgebieten

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