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Pflegeleistungen und Rente: Gibt es eine Chance, rückwirkend Rentenpunkte zu bekommen?

Angehörige, die zu Hause pflegen, bekommen von der Pflegekasse Punkte für die eigene Rente. Doch um später finanziell zu profitieren, darfst du den richtigen Zeitpunkt für den Antrag nicht verpassen.

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Laut dem Statistischen Bundesamt werden in Deutschland vier von fünf pflegebedürftigen Personen zu Hause versorgt. In den meisten Fällen übernehmen dabei Angehörige die Pflege. Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist aufgrund der hohen Kosten für viele nicht möglich. Damit diese wertvolle Aufgabe jedoch nicht auf Kosten der eigenen Altersvorsorge geht, haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, sich Entgeltpunkte auf ihr Rentenkonto gutschreiben zu lassen. Doch was passiert, wenn man aufgrund der zeitaufwendigen Pflege den Antrag dafür vergisst? Kann man sich die Rentenpunkte rückwirkend anrechnen lassen? Hier erfährst du alle wichtigen Informationen dazu.

Ist es möglich, Rentenpunkte für die Pflege von Angehörigen rückwirkend zu erhalten?

Wir haben leider schlechte Nachrichten für dich. Denn es ist nicht möglich, sich die Pflege von Angehörigen rückwirkend anrechnen zu lassen. Dies besagt ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Dezember 2013, Az. B 13 R 91/11. Die Begründung des Gerichts: Pflegezeiten können nachträglich nur schwer nachvollzogen werden.

Wer für die Pflege eines Angehörigen wenigstens etwas entlohnt werden möchte, sollte daher den Antrag für Pflegeleistungen rechtzeitig stellen und am besten direkt dann, wenn der Pflegefall eintritt. Denn so kannst du dir sicher sein, dass du ab dem ersten Tag deiner Pflegetätigkeit Rentenpunkte gutgeschrieben bekommst.

Rentenpunkte für die Pflege von Angehörigen erhalten: Diese Personen haben Anspruch

Ob du Anspruch auf Rentenpunkte für die Pflege von Angehörigen hast, ist im Sozialgesetzbuch (SGB) XI unter § 44 „Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen“ geregelt. Damit dein Antrag für Pflegeleistungen auch ja bewilligt wird, solltest du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die zu pflegende Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  • Sie müssen die Person mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, verteilt auf zwei Tage oder mehr.
  • Sie dürfen nebenher nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.
  • Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden.
  • Die Pflege muss notwendig sein.
  • Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben.
  • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort muss in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz sein.

So viele Rentenpunkte kann man für die Pflege von Angehörigen erhalten

Nun wissen wir, unter welchen Voraussetzungen man sich die Pflege eines Angehörigen bei der Rente anrechnen lassen kann. Doch auf wie viele Rentenpunkte darf man hoffen? Die Zeit, die du für die Pflege eines Angehörigen aufbringst, gilt bei der Rente wie eine Erwerbsarbeit. Wie viele Rentenpunkte dafür gutgeschrieben bekommst, hängt dabei in erster Linie von der Höhe der Rentenbeiträge ab, die die Pflegeversicherung für Sie zahlt. Berechnet wird dies anhand der sogenannten Beitragsbemessungsgrundlage – also fiktiven beitragspflichtigen Einnahmen, die du für deine Pflege sozusagen erhalten würdest.

In der Regel übernimmt die Pflegekasse deine Rentenbeiträge so lange, wie du die Person pflegst oder bis du das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hast. Dadurch erhalten Sie später zwischen 5 und 32 Euro mehr Rente im Monat. Dabei setzt sich sich die genaue Höhe aus dem Pflegegrad, dem zeitlichen Aufwand und dem Ort, an dem die Pflege ausgeübt wird, zusammen.

Quellen: t-online.de, deutsche-rentenversicherung.de