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Staatsangehörigkeitsgesetz: Diese neuen Regelungen gelten für die Einbürgerung

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz ist jetzt in Kraft getreten. Lies hier, was sich alles ändert und wen die Änderungen betreffen.

Frau Reisepass
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz ist bereits letzte Woche offiziell und Kraft getreten. Und mit dessen Einführung kommen auch einige neue Regelungen für die Einbürgerung daher. Welche das genau sind und für wen sie gelten, verraten wir dir in diesem Artikel.

Was besagt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz?

Bereits seit dem 27. Juni gilt hierzulande das neue Staatsangehörigkeitsgesetz. Mit der Einführung der neuen Reglungen möchte die Bundesregierung vor allem erreichen, dass die Fristen zur Einbürgerung kürzer werden und eine doppelte Staatsangehörigkeit für alle Menschen möglich wird. Welche Änderungen ab sofort gelten, liest du hier:

1. Verkürzte Zeit bis zum Anspruch auf Einbürgerung

Bis Betroffene den Anspruch auf Einbürgerung erhalten haben, hat es laut dem alten Staatsangehörigkeitsgesetz immer jeweils acht Jahre gedauert. Mit der Einführung des neuen Gesetzes ändert sich das allerdings. Denn die Zeit für den Anspruch auf Einbürgerung wird nun von acht Jahren auf fünf Jahre verkürzt.

Menschen, die sogenannte besondere Integrationsleistungen ableisten, werden sogar bereits nach drei Jahren eingebürgert. Zu diesen Integrationsleistungen zählen unter anderem gute Leistungen in der Schule oder im Beruf, ehrenamtliches Engagement oder auch besonders gute Sprachkenntnisse.

2. Weniger Anforderungen

Aber auch grundsätzlich soll die Einbürgerung schneller vonstattengehen und weniger Anforderungen beinhalten. Das ist jetzt beispielsweise bei Gast- und Vertragsarbeiter: innen der Fall. Bisher mussten diese ihre Sprachkenntnisse sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form nachweisen. Durch die Einführung des neuen Gesetzes reicht lediglich der Nachweis über gut mündliche Sprachkenntnisse aus.

Frau Kind Einbürgerung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten ab jetzt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Foto: IMAGO/Westend61

3. Akzeptanz mehrerer Staatsangehörigkeiten

Und zu guter Letzt ändert sich auch etwas in puncto Staatsangehörigkeit. Zunächst werden grundsätzliche mehrere Staatsangehörigkeiten akzeptiert. Außerdem erhalten Kinder, die bereits in Deutschland geboren wurden, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Einzige Voraussetzung dafür: mindestens ein Elternteil muss seit fünf Jahren in Deutschland leben und hat zudem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Fazit: Es gibt Lob und Kritik an der neuen Regelung

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz lässt zwar viele Menschen aufatmen, jedoch wird es bereits jetzt stark kritisiert. So befürchtet die Union beispielsweise einen enormen Anstieg der Einbürgerungsanträge aufgrund der erleichterten Voraussetzungen. Ob es einen Anstieg geben wird und wie hoch er ausfällt, sei jedoch laut Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kalkulierbar.