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Unzureichende Hochzeitsfotos: Gibt es Schmerzensgeld?

Die reine Enttäuschung über die Arbeit eines Hochzeitsfotografen begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz. So das Urteil eines Kölner Gerichts.

Ein Hochzeitspaar wird fotografiert.
© vectorfusionart - stock.adobe.com

Statistik: Nach so vielen Jahren scheitern die meisten Ehen in Deutschland

Immer noch scheitern viele Ehen in Deutschland. Aber anders als im Film ist es nicht primär das verflixte 7. Jahr, in dem sich viele Paare scheiden lassen. Eine Umfrage zeigt, wie lange die durchschnittliche Ehe hält.

Die Hochzeit ist für viele ein unvergessliches Ereignis, das sie gerne festhalten möchten. Daher engagieren viele einen Fotografen oder eine Fotografin, um den schönen Tag auch für die Zukunft zu konservieren. Wenn diese:r jedoch nicht die erwarteten Bilder liefert, ist die Enttäuschung besonders groß. Wenn man für die Bilder dann auch noch eine Menge Geld hingeblättert hat, ist das noch ärgerlicher. Doch die bloße Enttäuschung über misslungene Hochzeitsfotos reicht nicht aus, um den Fotografen oder die Fotografin auf Schmerzensgeld zu verklagen.

Urteil aus Köln: Kein Schmerzensgeld für enttäuschende Hochzeitsfotos

Es gibt zahllose Gründe, warum ein Foto nicht gelingt. Doch besonders enttäuschend ist dies, wenn ein professionelle:r Hochzeitsfotograf:in nicht die erwartete Leistung erbringt. Jedoch genügt allein die Frustration über die Arbeit des Fotografen beziehungsweise der Fotografin nicht, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend zu machen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Kölner Landgerichts hervor.

Der genaue Fall

Ein Hochzeitsfotograf überreichte einem frisch vermählten Paar einen USB-Stick mit 170 Hochzeitsfotos. Jedoch waren sie enttäuscht, da wichtige Momente wie das Steigenlassen von Luftballons und Gruppenfotos fehlten.

Aus diesem Grund entschieden sich die Brautleute, vor Gericht zu ziehen und forderten mindestens 2000 Euro Schmerzensgeld. Sie argumentierten, dass das unvollständige Bildangebot Enttäuschung und Trauer verursacht habe, und dass der Streit mit dem Fotografen die Hochzeit für immer negativ beeinflussen würde.

Für Schmerzensgeldanspruch muss Tatbestand der Körperverletzung erfüllt sein

Das Gericht befand, dass lediglich Wochen der Enttäuschung nicht ausreichen, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu begründen. Damit man Anspruch auf Schmerzensgeld hat, muss eine Körperverletzung vorliegen, bei der die psychische Beeinträchtigung einen Krankheitswert erreicht, wie eine Gerichtssprecherin erklärt. Das Paar zog nach dem Beschluss des Landgerichts seine Berufung zurück, wodurch das Urteil des Amtsgerichts nun rechtskräftig ist.

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