Wenn nach Feierabend das Diensthandy klingelt, oder eine SMS auf dem Display aufploppt, ist das oft ärgerlich. Doch die meisten von uns reagieren auf entsprechende Anfragen des Chefs oder der Chefin. Doch Arbeitnehmer:innen können in diesem Fall künftig das Handy einfach ausschalten. Denn das Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Arbeitnehmer: innen die SMS vom Chef oder der Chefin in ihrer Freizeit nicht beantworten. Was das Urteil für dich konkret bedeutet.
Gerichtsurteil: SMS vom Chef muss nicht gelesen werden
Muss ich für meinen Vorgesetzten auch nach Feierabend immer erreichbar sein? Eine vielgestellte Frage, mit der sich nun auch das Landgericht in Schleswig-Holstein beschäftigt hat. Dabei dürfte die Antwort der Richter:innen viele Beschäftigte mehr als freuen. Denn laut dem Gericht (Urteil Az.: 1 Sa 39 öD/22) müssen Arbeitnehmer:innen in ihrer Freizeit keine dienstlichen SMS lesen oder gar beantworten, wie der Spiegel zuerst berichtete.
SMS vom Chef: Darum geht es in der Klage des Sanitäters
In dem konkreten Fall ging es um Dienstplan-Änderungen eines Sanitäters. Dieser hatte nämlich in zwei Fällen eine ziemlich kurzfristige Nachricht seines Vorgesetzten bekommen, in der er aufgefordert wurde, am nächsten Tag die Frühschicht zu übernehmen. So sollte er einmal um 6 Uhr anfangen, das andere Mal um 6.30 Uhr, heißt es laut dem Spiegel.
Doch der Sanitäter reagierte auf die SMS seines Chefs nicht. Erst zu seinem regulären Dienstbeginn um 07:30 schrieb er, dass er die Schichten übernehmen würde. Zu diesem Zeitpunkt hätte er allerdings schon seit einer Stunde auf der Arbeit sein müssen. Hat er damit gegen das Arbeitsrecht verstoßen?
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Arbeitnehmer:innen haben das Recht auf Nichterreichbarkeit
Nein, das Verhalten des Sanitäters war vollkommen in Ordnung, entschied das Gericht. Auf eine SMS des Chefs oder der Chefin müssen Beschäftigte in ihrer Freizeit nicht reagieren. Die Begründung: „Es gehört zu den vornehmsten Persönlichkeitsrechten, dass ein Mensch selbst entscheidet, für wen er/sie in dieser Zeit erreichbar sein will oder nicht“, so das Gericht.
Doch damit nicht genug. Laut den Richter:innen handelt es sich beim Lesen oder Beantworten einer Arbeitsnachricht um eine Arbeitsleistung. Und zu dieser seien Beschäftigte in ihrer Freizeit zu keinster Weise verpflichtet. Daher ist das Ignorieren einer SMS des Chefs in der Freizeit rechtlich gesehen vollkommen in Ordnung. Wenn dein Handy das nächste Mal nach Feierabend klingelt, kannst du es guten Gewissens einfach ausschalten.