Wer einen Berg Schulden erbt, ist meist gut daran beraten, die Erbschaft auszuschlagen. Viele Betroffene stellen sich in dieser Situation oftmals die Frage, ob sie in diesem Fall immer noch die Beerdigungskosten übernehmen müssen. Ob die Beerdigungskosten trotz Ausschlagung des Erbes übernommen werden müssen, erfährst du hier.
Wer übernimmt die Beerdigungskosten, wenn man das Erbe ausschlägt?
Wenn ein Erbe das Erbe ausschlägt, geht es an die nächste Person in der Erbfolge über. Diese Person übernimmt dann auch die Verantwortung für die Nachlassverbindlichkeiten, einschließlich der Beerdigungskosten. So sieht es das sogenannte Bestattungsgesetz vor. Obwohl sich die Bestattungsgesetze in den einzelnen Bundesländern im Detail unterscheiden können, bleibt die Reihenfolge der bestattungspflichtigen Personen stets gleich. Dies soll sicherstellen, dass für den Verstorbenen eine angemessene Bestattung durchgeführt wird.
Wer übernimmt die Kosten, alle Berechtigten das Erbe ausschlagen
Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ablehnen oder von Anfang an keine vorhanden sind, geht das Erbe an den Staat über, was als Fiskalerbschaft bekannt ist. In diesem Fall übernimmt nicht automatisch die Beerdigungskosten. Es muss zunächst zwischen der Bestattungspflicht und der Kostentragungspflicht unterschieden werden.
Der Verstorbene kann zu Lebzeiten Regelungen bezüglich seiner Bestattung treffen und festlegen, von wem er bestattet werden möchte. Fehlen solche individuellen Regelungen, greifen die allgemeinen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
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Beerdigungskosten werden in der Regel aus dem Nachlass beglichen
Die Beerdigungskosten werden normalerweise vor der Verteilung des verbleibenden Vermögens unter den Erben aus dem Nachlass beglichen. Wenn du das Erbe ausschlägst, bedeutet das nicht automatisch, dass du von den Beerdigungskosten befreit bist. Diese Kosten sind Teil der Nachlassverbindlichkeiten und müssen in jedem Fall beglichen werden, entweder durch den Nachlass oder durch dich als Erben, falls das Vermögen des Nachlasses nicht ausreicht.
Wie lange hat man Zeit, um das Erbe auszuschlagen?
Wer sein Erbe wegen der Kosten für die Beerdigung oder aus anderen Gründen ausschlagen möchte, hat dafür sechs Wochen Zeit. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem man von der Erbschaft in Kenntnis gesetzt wurde. Damit dies auch rechtlich wirksam ist, muss eine schriftliche Erklärung beim Nachlassgericht eingereicht werden.
Wenn der Erbe beziehungsweise die Erbin es jedoch nicht schafft, innerhalb der gesetzlichen Frist zu widersprechen, geht das Erbe automatisch auf ihn/ihr über. In der Regel gibt es vom Gericht keine Erinnerung, da dieses im Unterschied zum Erben nicht dazu verpflichtet ist, eine Erinnerung zuzustellen.