Entweder du bist ein Workaholic oder kannst den Ruhestand kaum mehr abwarten. Etwas dazwischen gibt es oft nicht. Für beide Seiten ist dabei von großem Interesse, wann es denn mit der Rente so weit ist. Und im Jahr 2024 hat sich etwas geändert: Ab Januar wird das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Das bedeutet, dass ein Jahrgang erst mit 66 Jahren in Rente gehen kann. Wir erklären dir alles, was du zum Renteneintritt wissen musst.
Schneller zum späteren Renteneintritt
In schnellerem Tempo wird nun die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge angehoben. Während bis 2023 die Altersgrenze jährlich um einen Monat, angefangen beim Jahrgang 1947, erhöht wurde, findet dieser Prozess jetzt in Zwei-Monats-Schritten statt.
Ab diesem Jahrgang arbeitest du bis 66
Bist du 1958 geboren, dann darfst du erst mit 66 Jahren in Rente gehen. Dort wird genau die Schwelle zwischen 65 Jahren und 11 Monaten (Jahrgang 1957) überschritten. Bis 67 müssen diejenigen schuften, die ab 1964 geboren sind. Höher wird das Renteneintrittsalter nicht steigen: 67 stellt die angestrebte Altersgrenze dar.
Bundeskanzler Scholz: 50 Jahre Arbeit eine „ganz schön lange Zeit“
Bundeskanzler Olaf Scholz plant nicht, diese Altersgrenze von 67 Jahren weiter anzuheben: „Danach, finde ich, ist auch mal gut.“ So soll eine Person, die mit 17 die Schule verlasse und eine Lehre beginne, noch 50 Jahre Arbeit vor sich haben, bevor sie in Rente geht. Und das sei eine „ganz schön lange Zeit“.
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Renteneintritt: Auch „Rente mit 63“ wird beeinflusst
Auch die umgangssprachlich genannte „Rente mit 63“ wird von dem verspäteten Renteneintritt beeinflusst. Der Name ist dabei nicht ganz korrekt: Denn eigentlich geht es darum, dass man 45 Jahre Arbeit geleistet haben muss und nicht zwangsläufig 63 Jahre zum Renteneintritt alt ist. Voraussetzung für den abschlagsfreien Renteneintritt ist dabei auch, durchgängig bei der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen zu sein.
Quelle: wa.de