Zwar steht im Bundesurlaubsgesetz, dass der Resturlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss, damit er nicht verfällt. Ganz so einfach, wie es in der Theorie wirkt, ist die Regel in der Praxis aber nicht. So hat im Jahr 2018 der Europäische Gerichtshof entschieden, dass vor allem Arbeitgeber:innen dafür sorgen müssen, dass der Urlaub von den Mitarbeitenden auch genommen wird.
Arbeitgeber:in ist für Urlaub zuständig
Laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Johannes Schipp verfallen Urlaubstage, die nicht im laufenden Kalenderjahr genommen werden, nicht einfach automatisch. “Der oder die Arbeitgeberin muss darauf hinwirken, das ein:e Arbeitnehmer:in seinen oder ihren gesamten Urlaub im laufenden Kalenderjahr nimmt.”
Darüber hinaus müssen Vorgesetzte die Arbeitnehmer:innen darüber informieren, dass der Resturlaub verfällt, sollte dieser nicht genommen werden. Erst wenn auch nach diesem Hinweis kein Urlaub genommen wird, verfällt er mit Ablauf des Jahres.
Übrigens: Du willst deinen Urlaub dieses Jahr schon aufbrauchen? Diese Städte eignen sich für den Urlaub in den Herbstferien.
So lange darf man Resturlaub ins neue Jahr nehmen
Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin erlaubt dir, deinen Resturlaub ins neue Jahr zu nehmen? Auch hier gibt es eine klare Regel: Der Urlaub muss in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Andernfalls kann dieser ersatzlos verfallen.
Du bist dir nicht sicher, ob du überhaupt Resturlaub ins neue Jahr nehmen kannst, dann schaue dir deinen Arbeitsvertrag noch einmal genauer an. Dort wird meist definiert, ob Urlaub ins Folgejahr übertragen werden darf. Ist das der Fall, musst du als Arbeitnehmer:in keinen Antrag stellen, sondern hast automatisch Zeit den Resturlaub bis zum 31. März abzubauen.
Ausnahmen für den Resturlaub
Du konntest deinen Urlaub aufgrund von Krankheit nicht nehmen? Auch dieser Fall ist im Gesetz geregelt. So verfällt dieser nicht am Jahresende und auch nicht nach den ersten drei Monaten. Sondern erst 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres. “Kann jemand wegen der Krankheit den Urlaub darüber hinaus wieder nicht nehmen, bleibt der Anspruch bis zum 31. März im übernächsten Jahr bestehen”, so der Fachanwalt Johannes Schipp.
Beispiel: Du bist im Jahr 2019 erkrankt und kehrst erst im August 2021 auf deine Arbeit zurück. Hier gilt: Du hast Anspruch auf Urlaubsabgeltung für 2020 und anteilig für 2021. Der Urlaub von 2019 ist jedoch verfallen, da mit dem 31. März 2021 die 15-monatige Frist für das Jahr 2019 verstrichen ist.