Die steigenden Lebenskosten und Inflation machen vielen Menschen in Deutschland große Sorgen. Das Einkaufen von Lebensmitteln hat sich fast verdoppelt. wmn hat letzte Woche von einer Studentin berichtet, die zugibt, dass sie wegen der steigenden Preise Angst vor dem Lebensmittel-Einkauf hat. Lebensmittel sind allerdings nicht das einzige, was teurer geworden ist. Die Lebens- und Energiekosten haben sich auch erhöht. Aus dem Grund hat das Bundesfinanzministerium eine einmalige Auszahlung von 300 € Energiegeld beschlossen. Aber wie viel Geld wirst du von dem Energiegeld am Ende behalten können?
Warum steigen unsere Energiekosten?
Schon vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind die Energiekosten gestiegen. Der WDR hat im Januar 2022 einen Bericht veröffentlicht, in dem belegt wird, dass die steigenden Preise unter anderem auch daran liegen, dass 2021 ungewöhnlich wenig Wind geweht hat. Aus diesem Grund sind die Kosten für Kohle und Gas schon Anfang 2022 massiv gestiegen.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die steigenden Preise nur noch verstärkt. Russland ist Europas, und somit auch Deutschlands, größter Gaspartner. Der Krieg hat insofern die Abhängigkeit Deutschlands noch mehr verdeutlicht. Seit dem Angriffskrieg hat die Europäische Union Russland mehrmals sanktioniert. Im Moment fließt allerdings noch Gas über die Nord Stream 1 Pipeline aus Russland nach Deutschland. Der Gasfluss wurde allerdings in den vergangenen Monaten von russischer Seite gesenkt. In Deutschland herrscht seitdem die Debatte, wie man schnellstmöglich auf russisches Gas verzichten kann. Diese Ungewissheit hat natürlich eine große Auswirkung auf unsere Energiepreise.
Bundesfinanzministerium beschließt einmalige Energiegeldauszahlung
Der Bund hat Ende März ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten beschlossen. In diesem Paket ist unter anderem auch das 9-Euro-Ticket mit inbegriffen. Das Energiegeld ersetzt im September sozusagen einmalig das 9-Euro-Ticket. Diese Vergütung erhalten alle einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, pauschal besteuerte Minijobber und Gewerbetreibende. Anstelle einer Auszahlung ziehen Selbstständige die 300 € von ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung ab. Das heißt, Selbstständige bekommen das Energiegeld nicht separat ausgezahlt.
Wie viel bekommst du am Ende von den 300 €?
Die 300 € werden voraussichtlich ab dem 1. September vom Arbeitgeber mit dem Gehalt ausgezahlt. Laut Business Insider unterscheidet sich dies allerdings bei kleineren Arbeitgebern. Diese geben ihre Lohnsteuer-Anmeldung vierteljährig oder jährlich ab und können deswegen die Energiepauschale auch erst im Oktober überweisen. Wichtig ist auch, dass das Energiegeld nicht steuerfrei ist.
Laut dem Steuerexperten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Tobias Hentze werden Gering- und Normalverdiener stärker entlastet. „Spitzenverdiener zahlen einen größeren Anteil des steuerpflichtigen Zuschlags über die Einkommensteuer zurück an den Staat“, sagt IW-Steuerexperte gegenüber der Berliner Zeitung.
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