Eine Corona-Impfung ist eine sehr individuelle Entscheidung. Für manche Jobs scheint das aber nicht zu gelten … Laut einem unveröffentlichten Papier, das der Bild-Zeitung vorliegt, fordert die große Koalition die Einführung der Impfpflicht für bestimmte Berufe. Bereits vergangenen Donnerstag soll das Schriftstück von der Union und der SPD an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses verschickt worden sein. Diese Woche soll das Papier dann auch vom Bundestag abgesegnet werden.
Zunächst stand eigentlich nur die Abschaffung des Inzidenzwertes als einzig zulässigen Maßstab auf dem Plan, nun kommt jedoch eine Änderung hinzu, die weitreichende Konsequenzen für Ungeimpfte bereithält.
Ohne Corona-Impfung droht die Kündigung
Das Schriftstück beinhaltet nicht nur, das Arbeitgeber:innen in bestimmten Unternehmen und Einrichtungen darüber informiert werden dürfen, ob ihr Mitarbeiter oder ihre Mitarbeiterin geimpft ist oder nicht, sondern sie dürfen Ungeimpften sogar einen Job verweigern. Auch als langjährige:r Mitarbeiter:in ist man nicht vor einer Kündigung oder einer Versetzung geschützt. So betitelt die Bild-Zeitung das Vorgehen der GroKo als “Impfpflicht durch die Hintertür”.
Die Regelung soll demnach während der Corona-Notlage gelten. Da der Bundestag diese gerade verlängert hat, spricht man hier von rund mindestens drei Monaten. Bereits am Freitag stieß der Entwurf bei den Oppositionsfraktionen auf Widerstand, so pochten diese auf eine neue Expert:innen-Anhörung, die jedoch von der SPD und Union abgelehnt worden war.
Welche Berufsgruppen sind betroffen?
Für Ungeimpfte beginnt mit diesem Schriftstück nun das große Zittern. So könnte bei Zustimmung des Bundestags jederzeit eine Versetzung oder noch schlimmer eine Kündigung drohen, sollte der Impfstatus in der Berufsgruppe eine große Rolle spielen. Laut dem Entwurf wären vor allem Angestellte im Bereich von Kliniken, Arztpraxen, Kitas sowie JVAs, Pflegeheime und andere Wohn- und Betreuungseinrichtungen betroffen.
So zitiert die Bild aus dem Papier: “Der Arbeitgeber kann (…) vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID19) verlangen.”