Am Obst naschen, an der Shampoo-Flasche schnuppern oder die wichtigsten News aus der Zeitschrift bereits im Supermarkt lesen: Oft fragt man sich, ob diese Dinge im Supermarkt erlaubt sind oder nicht. Einer der es wissen muss, ist der Rechtsanwalt Christian Solmecke. Welche vier Dinge du im Supermarkt machen darfst, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Diese 4 Dinge sind im Supermarkt erlaubt
Für viele Menschen ist der Gang zum Supermarkt nicht nur eine Notwendigkeit, sondern echter Freizeitspaß. Das fand vor einigen Jahren das Bundeslandwirtschaftsministerium bei einer Umfrage heraus. Demnach sind mehr als die Hälfte der Verbraucher:innen mindestens einmal pro Woche im Supermarkt. Laut der Marktforschung sehen 37 Prozent der Leute den Einkauf im Laden als “ein vergnügliches Ereignis, das mehrere Stunden dauern kann”, an. Gerade diese Verbraucher:innen sollten sich im Klaren darüber sein, welche Dinge im Supermarkt erlaubt sind.
1. Obst und Gemüse probieren
Kurz mal probieren, ob die Himbeere im Obstregal schön süß ist? Das ist laut dem Rechtsanwalt Christian Solmecke nicht erlaubt, wie er der Rundschau online erklärt. “Früher wurde diese Tat als Mundraub bezeichnet. Heute spricht man von einem Diebstahl geringwertiger Sachen, die allerdings selten strafrechtlich verfolgt wird.” Was im Supermarkt jedoch in Ordnung geht, ist das vorsichtige Betasten von Obst oder Gemüse, um den Reifegrad zu überprüfen.
2. Zeitschriften durchblättern, ohne sie zu kaufen
Bevor du dich dazu entscheidest, eine Zeitschrift zu kaufen, kannst du diese nicht nur durchblättern, sondern auch komplett durchlesen. Das liegt daran, dass es für Zeitschriften keine festen Regeln gibt. Anders sieht es jedoch aus, wenn du die Zeitschrift während des Lesens beschädigst oder der Supermarkt ausdrücklich darauf hinweist, dass man eine Zeitschrift nur nach Kauf lesen darf.
3. Verpackungen öffnen
Nur weil du eine Verpackung im Supermarkt geöffnet hast, verpflichtet diese nicht gleich zum Kauf, wie Verbraucherschützer Ralf Reichertz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärt. “Wichtig ist allerdings, dass die Verpackung vorsichtig aufgemacht und wieder verschlossen wird. Auch darf sie nicht beschädigt werden.” Solltest du also eine Wurst-Verpackung öffnen, die danach nicht mehr zugeht, bist du zum Kauf verpflichtet. Bei einer Eierverpackung jedoch nicht, da du dich vor dem Kauf natürlich absichern musst, ob diese intakt sind.
4. Zu viel Wechselgeld behalten
Dein Einkauf ist bezahlt und du merkst relativ schnell, dass der Kassierer oder die Kassierin dir zu viel Wechselgeld rausgegeben hat? Dann liegt es an dir, ob du den Fehler aufdecken möchtest oder nicht, denn das Wechselgeld vom Supermarkt zu behalten ist rechtlich gesehen erlaubt. Christian Solmecke verweist jedoch auf die zivilrechtliche Rückzahlungspflicht, die, wenn der Fehler aufgedeckt wird, fällig werden kann. Jedoch ist dieser Fall schwer nachzuvollziehen und daher recht selten.
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