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Strafbar wegen Körperverletzung? Das passiert, wenn du Corona verschweigst

Macht man sich strafbar, wenn man Corona nicht meldet? Ja, das macht man. Das musst du beachten, um einer Strafe zu entgehen.

Omikron Corona
Studien bestätigen: Nach einer Omikron-Erkrankung kannst du dich nochmal anstecken. Foto: Getty Images/ VioletaStoimenova

Macht man sich strafbar, wenn man Corona nicht meldet? Diese Frage stellen sich gerade viele. Seitdem die Omikron-Variante auch in Deutschland herumgeht, wird die Frage noch drängender. Es gibt eine einfache Antwort darauf: Ja, man macht sich strafbar, wenn man Corona nicht meldet. In diesem Artikel zeigen wir dir, worauf du achten musst und welche Besonderheiten gerade gelten.

Corona & Omikron sind meldepflichtig

Seit Februar 2021 wird das Coronavirus genauso behandelt wie die Viruskrankheiten Masern, Typhus oder Keuchhusten. Sie alle sind meldepflichtig.

  • Solltest du positiv auf Corona getestet worden sein, ist es existenziell wichtig, dass du dich bei eine:r Ärzt:in oder bei einem Krankenhaus meldest.
  • Auch der Verdacht auf eine Coronainfektion ist bereits meldepflichtig.
  • Strafbar machst du dich dann, wenn durch deine Krankheitserreger anderen nachweislich infiziert werden und die Krankheit sich weiter verbreiten kann.
  • Wer Verdacht auf eine Corona-Erkrankung hat, muss Untersuchungen am Körper erlauben und Behördenmitgliedern das Betreten des eigenen Grundstückes erlauben.

Corona nicht melden: Ist das Körperverletzung?

Tatsächlich kann es als Straftat gesehen werden, solltest du anderen Menschen mit einer Krankheit anstecken. Je nachdem wie schwerwiegend diese Krankheit ist, kann man sogar mit einem Urteil über Totschlag oder sogar Mord rechnen.

Der Grund ist, dass Viren und Bakterien die Gesundheit eines Menschen schädigen können. Gesundheitsschädigung gehört zu den Dingen, die eine strafbare Körperverletzung bedeuten.

Jemanden bewusst infizieren

Auch bei Corona ist das durchaus möglich. Wer jemanden bewusst anhustet, um ihn zu infizieren, der oder diejenige macht sich strafbar. Dies gilt auch dann, wenn die angehustete Person nicht selbst erkrankt.

Jemanden fahrlässig infizieren

Du kannst dich auch strafbar machen, wenn du eigentlich niemanden vorsätzlich anstecken wolltest, aber durch deine Fahrlässigkeit dennoch Menschen erkranken.

Wer im Büro mit einem Schnupfen erscheint, der handelt nicht fahrlässig und verletzt ebenfalls nicht die Sorgfaltspflicht. Das ist zwar gewissenlos, hat aber keine rechtlichen Konsequenzen.

Allerdings wäre es eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, wenn du mit einer nachgewiesenen Coronainfektion in Büro kommst. Auch das Händewaschen und die Coronahygiene zählen unter die Sorgfaltspflicht.

Strafbar ist es auch, wenn du vorhersehen kannst, dass du andere Menschen mit Corona infizierst. Ob man es vorsehen kann, dass man jemanden infiziert, ist aber laut anwalt.de nicht absehbar und muss somit im Nachhinein im Einzelfall entschieden werden. Die Regelungen zum Coronavirus ändern sich ständig und so müssen Anwält:innen stets die neuesten Erkenntnisse in Betracht ziehen.

Frau Test
Der Test ist positiv? Das solltest du melden. Foto: Pascal Skwara Getty Images via canva.com

Corona verschwiegen: Wann bin ich also strafbar?

Solltest du mit Corona infiziert sein und dich dennoch ganz normal durch das Leben bewegen, Freund:innen treffen, ins Büro zu gehen und im Restaurant zu speisen, machst du dich strafbar. Eine Infektion muss gemeldet werden. Bestraft wirst du bei Nichtbeachtung mit einer Geldbuße oder mit einer Ordnungswidrigkeit.

Der Vorwurf der Fahrlässigkeit besteht dann, wenn du anderen Personen sehr nahe gekommen bist und sie sich deshalb nachweislich angesteckt haben.

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