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Neue Coronaregeln nach Weihnachten: Das gilt zum neuen Jahr

Bund und Länder haben nun beschlossen, welche neuen Coronaregelungen nach Weihnachten gelten. Wir haben sie für dich zusammengefasst.

Coronaregeln
Die neuen Coronaregeln von Bund und Länder sollen die neue Omikron-Variante eindämmen. Foto: dragana991/ getty via canva

Die Omikron-Variante des Corona-Virus‘ macht Bund und Ländern momentan zu schaffen. Die Zahlen der Erkrankten steigen, die Impfzentren sind überfüllt und trotzdem schützen sich noch immer zu wenige vor dem Virus. Über Weihnachten sind bisher keine neuen Coronaregeln angesetzt. Nach den Feiertagen soll es allerdings einige Änderungen geben. Wir haben die Fakten.

Bund und Länder haben sich für neue Coronaregeln entschieden

Am Dienstag haben Bund und Länder sich bei einem Treffen über die neuen Coronaregeln und die damit einhergehenden Maßnahmen beraten. Olaf Scholz, Hendrik Wüst und Franziska Giffey präsentierten ihre Beschlüsse auf einer Pressekonferenz. Den roten Faden für die neuen Regelungen bildet die Eindämmung der Omikron-Variante.

Olaf Scholz spricht die sich rasch ausbreitende Virus-Variante so an: „Corona macht keine Weihnachtspause.“ Aufgrund dessen sollen die neuen Maßnahmen auch schon kurz nach den Weihnachtstagen in Kraft treten. Wir haben einen Überblick mit den neuen Regelungen zusammengestellt und wissen, auf welche Änderungen und Maßnahmen du dich vorbereiten musst.

Dringende Empfehlungen für Impfungen

Nachdem die STIKO empfohlen hat, die Wartezeit zwischen der Zweitimpfung und der Booster-Impfung auf drei Monate zu reduzieren, ist es der Regierung ein starkes Anliegen, die Menschen weiterhin zum Boostern und zum Impfen zu bewegen. Bis Ende Januar 2022 sollen deshalb weitere 30 Millionen Impfungen erreicht werden. Außerdem wurde auf den neuen proteinbasierten Impfstoff Novavax verwiesen, der mehr Menschen von der Impfung überzeugen soll.

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Allgemeine Impfpflicht

Aufgrund der Omikron-Variante und dessen rasche Ausbreitung bitten die Länder die Bundesregierung um eine Vorbereitung zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Diese soll schnell und auch kurzfristig in die Wege geleitet werden, falls die Situation einer sollen Maßnahme bedarf.

Förderung von Kinderimpfungen

Neben der verkürzten Wartezeit empfiehlt die STIKO auch eine Impfung für Kinder von fünf bis elf Jahren. Kinderarztpraxen sollen sich an dieser Impfkampagne beteiligen.

Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte

In mittlerweile einem Großteil der öffentlichen Einrichtungen herrscht die 2G-Regelung, wodurch Ungeimpfte zu vielen Orten keinen Zutritt haben. Diese Maßnahmen sollen nun noch verschärft werden. Die 2G-Regelung soll sich bei Veranstaltungen, Kinos, Theater, Restaurants und auch im Einzelhandel (Ausnahme sind Geschäfte des täglichen Bedarfs) finden lassen. Private Treffen mit ungeimpften Personen sind nach dieser neuen Regelung nur noch mit dem eigenen Haushalt plus höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts möglich.

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Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene

Doch nicht nur auf Ungeimpfte kommen Kontaktbeschränkungen zu. Ab dem 28. Dezember sind private Zusammenkünfte im Innen- und Außenbereich nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt – wenn jede:r von diesen Menschen geimpft oder genesen ist. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regelung nicht betroffen. Silvesterfeiern in großer Zahl sind damit also unterbunden. Wenn nur eine ungeimpfte Person bei einem Treffen anwesend ist, gelten die Regeln für Ungeimpfte.

Aufforderung zur Eigenverantwortung während der Feiertage

Die Regierung appelliert an alle Bürger:innen zur Eigenverantwortung, während der Weihnachtsfeiertage und um ein verantwortungsbewusstes Verhalten. Jede:r soll sich also selbst darüber Gedanken machen, mit wie vielen Kontakt verkehrt wird.

Empfehlungen von Vorsorgetestungen bei privaten Treffen

Im Interesse aller Anwesenden während eines Treffens empfiehlt die Bundesregierung einen vorsorglichen Test durchzuführen, bevor das Treffen stattfindet. Dies gilt auch für Geimpfte, aber nicht für Personen des eigenen Haushalts.

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Schließung von Clubs und Diskotheken

Ab dem 28. Dezember werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Tanzveranstaltungen sind damit auch erneut verboten.

Keine Zuschauer und Zuschauerinnen bei Großveranstaltungen

Spätestens ab dem 28. Dezember werden auch überregionale Sport-, Kultur und vergleichbare Großveranstaltungen für den Publikumsverkehr gesperrt. Hiervon sind vor allem Fußballspiele betroffen.

Neue Coronaregeln nach Weihnachten schränken vor allem Kontakte ein

Das Robert Koch-Institut hatte schon vor der Konferenz aufgrund der aktuellen Corona-Lage und der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante „maximale Kontaktbeschränkungen“ in Deutschland empfohlen. Olaf Scholz und Co. haben sich diese Empfehlung nun zu Herzen genommen und schränken mit diesen Maßnahmen nun den sozialen Kontakt vieler maßgeblich ein.

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