Am Dienstag (4. Januar) hat es bezüglich der Missbrauchsklage um Prinz Andrew (61) eine weitere Anhörung in New York gegeben. Die Anwälte beider Parteien besprachen in einer Telefonkonferenz mit dem zuständigen Richter Lewis Kaplan, ob ein am Montag (3. Januar) veröffentlichter, außergerichtlicher Vergleich zwischen der Klägerin Virginia Giuffre (38) mit dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein (1953-2019) zur sofortigen Beilegung des Verfahrens führen sollte. Richter Kaplan lehnte es jedoch ab, direkt eine Entscheidung zutreffen. Wie unter anderem die britische BBC berichtet, wolle er „ziemlich bald“ mitteilen, wie es in dem Verfahren weitergeht. Einen genauen Zeitpunkt wollte er jedoch nicht nennen.
Epstein soll demnach 500.000 US-Dollar an Giuffre gezahlt haben, um diese von künftigen Klagen abzuhalten. Die heute 38-Jährige habe damals zugestimmt, weder Epstein noch weitere Personen, die als „potenzielle Angeklagte“ gelten könnten, zu beschuldigen. Andrew werde in der Einigung, zu der es im Jahr 2009 kam, jedoch nicht namentlich genannt. Während die Anwälte Andrews demnach meinten, der Royal könne nicht beschuldigt werden, sehe die Gegenseite dies anders. Die außergerichtliche Einigung sei ihrer Meinung nach nicht relevant für die Klage gegen den 61-Jährigen.
Der Vorwurf von Virginia Giuffre
Giuffre wirft Prinz Andrew vor, sie sexuell missbraucht zu haben, als sie noch minderjährig war. Der Royal streitet die Vorwürfe ab. Erst kürzlich war Epsteins Vertraute, Ghislaine Maxwell (60), in fünf von sechs Anklagepunkten wegen Sexhandels mit Minderjährigen schuldig gesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft warf Maxwell vor, als rechte Hand von Epstein minderjährige Opfer für dessen Sexring beschafft zu haben. Die Britin wies die Vorwürfe zurück und verzichtete auf eine Aussage. Das Strafmaß soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. Das Verfahren gegen Andrew soll im Herbst 2022 beginnen, sofern die Anklage nicht vorher abgewiesen wird.