Früher musstest du als Mieter die zusätzlichen Kosten der CO₂-Abgabe alleine tragen. Seit 2023 gibt es ein neues Gesetz, das Kohlendioxidkostenlandteilungsgesetz (kurz CO2KostAufG). Kompliziertes Wort, was genau bedeutet das? Das Gesetz besagt, dass dein/e Vermieter:in jetzt fast 95 Prozent des CO₂-Preises übernehmen soll, die du bisher alleine zahlen musstest. Das kann bedeuten, dass du jetzt mehrere hundert Euro sparen kannst. Wie und ob, verraten wir dir hier.
C02-Kosten mit Vermieter:in teilen: Nutze das „BMWK Rechentool“ der Regierung
Die deutsche Bundesregierung will mit dem neuen Gesetz erreichen, dass man als Besitzer von Haus oder Wohnung seine Immobilien energetisch saniert. Ein Tool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz soll dir als Mieter:in mit eigenem Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag helfen, deine Kosten für Kohlendioxid mit deinem/deiner Vermieter:in besser aufzuteilen. Das Tool macht die Berechnung einfach, führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess und erstellt am Ende ein PDF für deine Unterlagen.
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So findest du das CO₂-Rechentool online
Das Tool findest du, wenn du bei Google „BMWK Rechentool“ eingibst. Öffne die Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und lasse dir die Kohlendioxidkosten dort ausrechnen. Das Tool führt dich durch fünf Schritte und fragt nach den erforderlichen Daten und Informationen. Am Ende erstellt es dir das „CO₂-Rechentool“ ein PDF mit dem Ergebnis der Aufteilung und Berechnung.
Weitere Hinweise zum Gesetz:
Was musst du dabei beachten?
Das Ministerium weist dazu auf seiner Website hin: „Die Kosten sind nicht für ein zentralbeheiztes Gebäude, sondern für eine Wohnung zu berechnen und aufzuteilen, die gesondert mit Wärme und Warmwasser versorgt wird. Dies betrifft etwa Mieter:innen, die in ihrer Wohnung eine Etagenheizung betreiben.“
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Hebe dir das PDF für deine Betriebskostenabrechnung auf
Das PDF kannst du zu deinen Miet-Unterlagen legen und für deine nächste Betriebskostenabrechnung verwenden. Es zeigt dir, wie die Kohlendioxidkosten auf Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt werden sollten, basierend auf den Daten, die du eingegeben hast. Sei deswegen dabei ganz genau. Nur so kannst du sicherzustellen, dass die Kosten gerecht aufgeteilt werden.
Weitere Kosten, die ebenfalls der Vermieter für deine Wohnung zahlen muss
Du teilst dir nicht nur die CO₂-Kosten mit deinem/deiner Vermieter:in. Auch bei anderen Baustellen muss der Hausbesitzer zahlen. Das wären zum Beispiel Situationen wie:
- Schönheitsreparaturen: Der/die Vermieter:in ist in der Regel verpflichtet, Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände, das Tapezieren und das Lackieren von Türen und Fenstern in regelmäßigen Abständen zu übernehmen. Die genauen Intervalle können im Mietvertrag festgelegt sein. Mieter sind jedoch oft verpflichtet, die Kosten für Schönheitsreparaturen zu übernehmen, wenn sie vorzeitig ausziehen oder wenn eine übermäßige Abnutzung vorliegt.
- Instandhaltung und Reparaturen: Der/die Vermieter:in ist verantwortlich für Reparaturen und Instandhaltung der Wohnung, die durch normale Abnutzung oder altersbedingte Verschlechterung verursacht werden. Dazu gehören Reparaturen an der Heizungsanlage, an der Elektrik, an sanitären Einrichtungen und am Gebäude selbst.