Neues Jahr, neue Pfandregeln: Die Bundesregierung hat die Pfandbestimmungen überarbeitet. 2024 ist es nun so weit. Das Pfandsystem betrifft nun auch Milch und Kaffee. Was sich im neuen Jahr in der Welt der Pfandflaschen geändert hat, liest du im folgenden Artikel.
Woher kommt das Pfandsystem?
Das Pfandsystem hat seine Wurzeln im 19. Jahrhundert, als Schweden 1885 ein Mehrweg-Pfandsystem für Glasflaschen einführte. Die Idee verbreitete sich und wurde 1903 von Frankfurter Bierhändlern in Deutschland übernommen. Das Flaschenpfand wurde schließlich 2003 als Pflichtpfand für Einwegverpackungen eingeführt, um die Ziele der Abfallvermeidung, den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft und die Stabilisierung der Mehrwegquote zu erreichen, schreibt Gefako.
In Deutschland existieren verschiedene Systeme für Flaschenpfand, abhängig davon, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegverpackungen handelt. Mehrwegflaschen werden oft in Glas- oder Plastikbehältern verkauft, in Mehrwegkisten zurückgenommen und wiederverwendet. Einwegflaschen, in der Regel aus PET, werden über Pfandautomaten gesammelt und zu Recyclat verarbeitet. Ein Sonderfall sind Einwegflaschen in Mehrwegkisten, ein System bekannt als PETCycle, das in Deutschland erst seit wenigen Jahren besteht.
Die Rückgabe von Flaschen erfolgt meist über Pfandautomaten im Einzelhandel, wo Verbraucher Pfandbons erhalten, die mit ihrem nächsten Einkauf verrechnet werden können. Das deutsche Verpackungsgesetz regelt das Pfandsystem, wobei Einzelhändler bei Einwegverpackungen nicht wählerisch sein können und alle bepfandeten Flaschen zurücknehmen müssen.
Das ändert sich beim Pfand
Seit 2022 besteht bereits eine verbindliche Pfandpflicht für alle Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen, einschließlich Erfrischungsgetränke, Mineralwasser, Bier und alkoholhaltige Mischgetränke. Hierbei wird ein Pfand von 25 Cent erhoben. Diese Maßnahme der Rückgabe von Pfandflaschen zielt darauf ab, das Recycling zu fördern und die Umweltverschmutzung durch Plastikmüll zu reduzieren.
Die neue Pfandregelung für Milch und Kaffee
Die Bundesregierung wird diese Regelung nun auf weitere Produkte ausdehnen, wie beispielsweise alle Plastikflaschen mit Milchgetränken. Einige Produkte, darunter solche von bekannten Herstellern wie Müllermilch oder Nescafé, sind in einer Übergangsphase, und ihre Inklusion in das Pfandsystem wird schrittweise erfolgen. Der Prozess soll bis 2024 abgeschlossen sein, schreibt My Home Book.
Ausnahmen von der Pfandpflicht
Es gibt jedoch weiterhin Ausnahmen von der Pfandpflicht für bestimmte Getränke. Dazu gehören Milch, Wein, Spirituosen, sowie Frucht- und Gemüsesäfte. Auch einige spezialisierte Produkte wie Apfelwein, Cidre, oder Energydrinks bleiben von der Pfandregelung ausgenommen, wie die Bundesregierung bestätigt hat. Diese Ausnahmen haben oft historische oder kulturelle Gründe und sind teilweise auch auf die besondere Beschaffenheit dieser Getränke zurückzuführen.
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Auswirkungen auf Verbraucher:in und Industrie
Diese geplanten Änderungen könnten weitreichende Auswirkungen auf Verbraucher:innen und die Getränkeindustrie haben. Für Verbraucher:innen bedeutet dies eine Anpassung der Einkaufsgewohnheiten und eine mögliche Erhöhung der Gesamtkosten für bestimmte Getränke. Die Industrie muss sich auf die neuen Regelungen einstellen und möglicherweise in zusätzliche Infrastrukturen für das Pfandsystem investieren.