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Kaum einer kennt den Trick: So sicherst du dir extra Kindergeld!

Kein Anspruch mehr, weil du oder dein Kind die letzte Prüfung abgegeben hat? Falsch gedacht. Manchmal entscheidet nicht die Abgabe, sondern die offizielle Notenbekanntgabe — und genau diese Formalität kann deinen Anspruch legal um Monate verlängern.

junge frau studentin handy
© Getty Images / AsiaVision

Kindergeld beantragen: So einfach geht’s

Jede Familie hat Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommt man das Geld nicht einfach so. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Wie das geht und welche Nachweise ihr erbringen müsst, erklären wir.

Wenn das Studium deines Kindes mit Prüfungen endet, beginnt der Anspruch auf Kindergeld erst dann zu enden, wenn alle Prüfungsleistungen abgeschlossen und die Ergebnisse schriftlich bekanntgegeben sind. Das kann dir mehrere Monate zusätzlich bringen — vorausgesetzt, du handelst korrekt und bringst die richtigen Nachweise. Die Auszahlung rückwirkend ist allerdings auf sechs Monate begrenzt. Alle Details.

Mehr lesen: Kindergeld: Das sind die Auszahlungstermine für Oktober 2025

Kindergeld-Auszahlung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat aktuell klargestellt: Die Beendigung eines Hochschulstudiums — und damit das Ende des Kindergeldanspruchs bei Studierenden — setzt voraus, dass die letzte erforderliche Prüfungsleistung erbracht und dir die Ergebnisse bekanntgegeben wurden. Liegen die Noten noch nicht vor, besteht in diesem Monat grundsätzlich weiter Anspruch, wie CHIP schreibt.

Gleichzeitig hat die Familienkasse bzw. die Behördenpraxis eine wichtige Einschränkung: Kindergeld wird in der Regel nur für die letzten sechs Kalendermonate rückwirkend ausgezahlt, gerechnet ab dem Monat vor dem Monat der Antragstellung. Das heißt: Einen Anspruch hast du oft länger — die Auszahlung dafür ist aber zeitlich begrenzt, wie die Bundesagentur für Arbeit betont.

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Wichtig: Dieser Tipp ist absolut legal. Du nutzt lediglich die rechtliche Regelung zur Abgrenzung des Studienendes und die Möglichkeit zur Rückwirkung — mit korrekten, offiziellen Nachweisen.

Kläre den genauen Zeitpunkt des Studienendes: Lass dir vom Prüfungsamt/der Hochschule schriftlich bestätigen, an welchem Tag die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde und bis wann die Noten voraussichtlich bekanntgegeben werden. Falls für die Abschlussnote noch ein Kolloquium, Korrekturzeit oder Ähnliches offen ist, dokumentiere das (BFH-Rechtsprechung: Ende = Bekanntgabe der Ergebnisse).

Reiche deinen Kindergeldantrag oder Änderungsantrag fristgerecht ein — und fordere Rückwirkung, wenn nötig: Beantrage Kindergeld (oder die Weiterzahlung) bei der zuständigen Familienkasse und gib an, ab wann das Kindergeld gelten soll. Beachte: Auszahlung rückwirkend höchstens für die letzten 6 Kalendermonate vor Einreichung des Antrags.

Lege die passenden Nachweise bei:

  • Immatrikulationsbescheinigung bis zum betreffenden Monat
  • Prüfungsbescheinigung / Bestätigung des Prüfungsamts über Datum der letzten Prüfung und Datum der Notenbekanntgabe
  • ggf. Abschlusszeugnis, sobald vorhanden

Wenn die Noten noch fehlen: Wenn die Prüfungsleistung erbracht, die Ergebnisse aber noch nicht bekanntgegeben sind, gilt der Anspruch bis einschließlich des Monats, in dem dir die Ergebnisse schriftlich mitgeteilt werden. Das kannst du zu deinem Vorteil nutzen — hole dir aber die offizielle Bestätigung der Hochschule.

Kontaktiere die Familienkasse frühzeitig bei Unklarheiten: Erkläre den Sachverhalt, reiche die Unterlagen ein und bitte um Auskunft zur Rückwirkung. Falls die Familienkasse die Auszahlung begrenzt oder ablehnt, kannst du Widerspruch einlegen. Die gesetzlichen und verwaltungsseitigen Regeln zur Rückwirkung findest du zusammengefasst bei der Familienkasse/Arbeitsagentur.

Ende der Kindergeldauszahlung: FAQ

Gibt es überhaupt noch ältere Ansprüche (z. B. 4 Jahre)?
Der Anspruch an sich verjährt zivilrechtlich unter bestimmten Regeln — in der Praxis ist die Auszahlung aber auf sechs Monate vor Antragseingang begrenzt. Wenn du vermutest, dass dir deutlich mehr zusteht, kann eine steuerliche/rechtliche Beratung sinnvoll sein, schreibt Lohnsteuer Kompakt.

Muss das Kind selbst aktiv werden?
Nein: Kindergeld beantragen in der Regel die Eltern, aber das Kind muss die Voraussetzungen (z. B. Immatrikulation, Prüfungsleistungen) belegen. Deine Dokumente sollten vollständig und echt sein — die Familienkasse prüft nach.

Was, wenn die Familienkasse ablehnt?
Du kannst Widerspruch einlegen. Im Zweifel hilft eine Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder Fachanwält*in für Sozialrecht/Steuerrecht. Medienberichte und Steuerportale dokumentieren, dass es hier in Einzelfällen gerichtliche Auseinandersetzungen gab, wie steuertipps.de betont.

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Kindergeld-Ende und deine Möglichkeiten

Der „Trick“ besteht nicht darin, Behörden auszutricksen, sondern darin, die genaue Rechtslage zum Ende eines Studiums zu kennen und die Möglichkeit der sechsmonatigen Rückwirkung gezielt und korrekt zu nutzen. Dadurch kannst du dir in manchen Fällen mehrere Monate Kindergeld sichern — aber immer mit offiziellen Nachweisen und auf rechtlichem Weg.

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