Im Jahr 1997 brachte H&M eine Workout-Kollektion auf den Markt. Das Besondere daran? Zwei Streifen zierten je seitlich die Ärmel und Hosenbeine der Sportjacken und Hosen. Das Problem? Die Sportmarke Adidas sah die eigenen Markenrechte verletzt, da ihre Kollektionen je mit drei Streifen verziert sind. Der Rechtsstreit sollte sich über 24 Jahre ziehen, fand nun aber sein Ende – und der Gewinner ist…
24 Jahre lang kämpfte Adidas gegen die Work Out-Kollektion von H&M
Bereits Anfang 2020 entschied das Gericht in Den Haag, dass bei der Workout-Kollektion keine Markenrechtsverletzung vorliegt, auch wenn die für Adidas typischen Streifen vorkommen. Nach vielen Jahren darf H&M nun endlich die Kollektion mit den zwei Streifen verkaufen.
Adidas legte gegen dieses Urteil beim Obersten Gerichtshof in den Niederlanden Beschwerde ein. Das führte dazu, dass der „Streifenkrieg“ ein weiteres Jahr fortgeführt wurde. Der Oberste Gerichtshof wies die Beschwerde nun zurück und beendete den Kampf ein für alle Mal. Der Urteilsspruch aus Den Haag ist rechtskräftig und H&M geht als Gewinner hervor.
Dieser Rechtsstreit war kein gewöhnlicher
Dass sich dieser Rechtsstreit über 24 Jahre ziehen würde, hätte wohl niemand gedacht. Normalerweise werden Fälle, die das geistige Eigentum, Urheberschaft oder Markenrecht betreffen, in einem Eilverfahren geklärt. Binnen weniger Wochen nach Feststellen des vermeintlichen Verstoßes kommt es zur Anhörung vor Gericht. Danach folgt wenige Wochen später die Urteilsverkündung.
Häufig können solche gerichtlichen Verfahren aber auch ganz vermieden werden – und zwar über einen Vergleich. Das geht nicht nur schneller, sondern spart auch Kosten und ermöglicht Lösungen, die nicht gerichtlich gebunden sind. Kommt es jedoch zu keinem Vergleich, steht stets der Ausweg des Gerichts offen. Dass ein Verfahren vor Gericht sich aufgrund von Streifen auf der Kleidung jedoch über 24 Jahre (!!!) zieht, ist schon mehr als ungewöhnlich…
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