Das Thema psychische Gesundheit am Arbeitsplatz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Menschen leiden unter psychischen Belastungen wie Stress, Burnout, Angstzuständen oder Depressionen. Oft führt dies dazu, dass eine Krankschreibung notwendig wird. Doch viele Betroffene stellen sich eine entscheidende Frage: Wird mein Arbeitgeber erfahren, dass ich wegen der Psyche krankgeschrieben bin? Wir zeigen dir, was deine Firma wirklich über dich erfährt.
Unsere Autorin Anna Chiara setzt sich seit Jahren ehrenamtlich als Erfahrungsexpertin für die Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen ein. In den sozialen Medien klärt sie über Themen rund um mentale Gesundheit und Resilienz auf.
Krankschreibung wegen Psyche: Erfährt der Arbeitgeber davon?
Good to know: Die Krankschreibung im Allgemeinen
In Deutschland erfolgt die Krankschreibung durch einen Arzt oder eine Ärztin, wenn du dich gesundheitlich nicht in der Lage fühlst, deiner Arbeit nachzugehen. Er oder sie stellt in diesem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus, die aus drei Teilen besteht: Einer davon geht an die Firma, ein anderer an deine Krankenkasse, und ein dritter verbleibt bei dir für deine Unterlagen.
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4 wichtige Infos gehen an den/die Arbeitgeber:in
Keine Panik – jeder dieser drei Teile enthält unterschiedliche Informationen über deinen Krankheitszustand. Die Krankschreibung, die an den/die Arbeitgeber:in übermittelt wird, enthält ausschließlich die folgenden Punkte:
- Dein Name und deine Adresse
- Das Ausstellungsdatum der Bescheinigung
- Der Zeitraum der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit
- Die Information, dass du krank bist und deshalb nicht arbeiten kannst
Der entscheidende Punkt: Auf der Bescheinigung für den/die Arbeitgeber:in ist keine Diagnose angegeben. Dein:e Arbeitgeber:in erfährt also nicht automatisch, ob du wegen eines gebrochenen Beins, einer Grippe oder eben einer psychischen Erkrankung krankgeschrieben wurdest. Für den/die Arbeitgeber:in ist lediglich der Zeitraum der Krankschreibung relevant.
Nur die Krankenkasse erhält Einblick
Eine Ausnahme bildet die Krankschreibung, die an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Dort ist zusätzlich zu der Information über die Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit auch eine Diagnose vorhanden. Falls du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, kann die Krankenkasse so prüfen, ob du Anspruch auf Krankengeld hast.
Auch hier gilt jedoch: Die Krankenkasse darf diese Informationen nicht an deine:n Arbeitgeber:in weitergeben. Es besteht eine strenge Schweigepflicht, die dafür sorgt, dass deine Daten vertraulich behandelt werden.
Krankschreibung wegen Psyche: Arbeitgeber:in hat kein Recht auf Diagnose
Der/die Arbeitgeber:in hat kein Recht, eine Diagnose zu erfahren oder danach zu fragen. Die ärztliche Schweigepflicht schützt deine persönlichen Gesundheitsdaten. Dein Chef oder deine Chefin darf also weder in der Arztpraxis noch bei der Krankenkasse nachfragen, warum du krankgeschrieben bist.
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Sollte sich dein:e Arbeitgeber:in dennoch unangemessen verhalten oder Druck auf dich ausüben, gibt es rechtliche Möglichkeiten, dich zu schützen. In solchen Fällen können Arbeitnehmer sich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Anwalt / eine Anwältin wenden.