Der erste Sommermonat des Jahres bringt wieder einige Änderungen mit sich. So greift zum Beispiel der Anspruch auf Mutterschutz nach Fehlgeburten und der Wechsel des Stromanbieters soll schneller vonstatten gehen. Welche Änderungen im Juni 2025 noch alles anstehen, erfährst du hier. Ein Überblick.
Änderung im Juni 2025: Mutterschutz bei Fehlgeburten
Ab dem 1. Juni tritt eine bedeutende soziale Neuerung in Kraft: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz, wie die Tagesschau berichtet. Das neue Gesetz sieht gestaffelte Schutzfristen vor, deren Länge vom Zeitpunkt der Fehlgeburt abhängt. Diese sehen dabei wie folgt aus:
- Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche beträgt die Schutzfrist bis zu 2 Wochen
- Bei einer Fehlgeburt ab der 17. Woche beträgt die Schutzfrist bis zu 6 Wochen
- Bei einer Fehlgeburt ab der 20. Woche beträgt die Schutzfrist bis zu 8 Wochen
Während der Schutzfrist dürfen betroffene Frauen nur arbeiten, wenn sie dem ausdrücklich zustimmen – ansonsten gilt ein Beschäftigungsverbot. Zugleich besteht Anspruch auf Mutterschaftsleistungen für die gesamte Dauer der Schutzzeit.
Neu ab Juni 2025: Internet muss barrierefreier werden
Ab dem 28. Juni müssen Online-Shops und Apps barrierefrei gestaltet sein, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Das bedeutet: Inhalte sollen auch für Menschen mit Behinderungen ohne Hürden nutzbar sein – etwa durch Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos oder gut lesbare Schriftgrößen. Laut Gesetz gilt ein Angebot als barrierefrei, wenn es ohne fremde Hilfe und in üblicher Weise zugänglich ist. Die Regelung betrifft auch digitale Angebote von Banken oder Verkehrsunternehmen. Kleine Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden sind von der Pflicht ausgenommen.
Änderungen im Juni 2025: Stromanbieterwechsel in nur 24 Stunden möglich
Ab dem 6. Juni wird der Stromanbieterwechsel deutlich schneller: Eine neue EU-Richtlinie sorgt dafür, dass die technische Umstellung werktags innerhalb von 24 Stunden über die Bühne gehen muss, so das RND. Bislang konnte das deutlich länger dauern. Wichtig: Die Regel betrifft den technischen Wechsel – Kündigungsfristen beim alten Anbieter gelten weiterhin und müssen beachtet werden.
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EU schreibt längere Haltbarkeit für Smartphones vor
Ab dem 20. Juni treten neue EU-Vorgaben für Smartphones und Tablets in Kraft. Die Geräte müssen so gebaut sein, dass ihre Akkus nach 800 Ladezyklen noch mindestens 80 % der ursprünglichen Kapazität besitzen, wie Focus Online berichtet. Hersteller sind außerdem verpflichtet, bis zu sieben Jahre nach dem Produktionsstopp Ersatzteile verfügbar zu halten. Zusätzlich müssen sie fünf Jahre lang regelmäßige Software-Updates bereitstellen. Damit soll die Lebensdauer der Geräte deutlich verlängert werden. Ziel ist es, die Umweltbelastung durch Elektroschrott zu reduzieren.
Änderungen im Juni 2025: Gasprüfung bei Wohnmobil & Wohnwagen wieder verpflichtend
Ab dem 19. Juni 2025 gilt eine neue Sicherheitsvorgabe für Camper: Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre von einem Sachverständigen geprüft werden, so der ADAC. Die regelmäßige Kontrolle soll für mehr Sicherheit beim Kochen, Heizen und Kühlen sorgen. Bei neuen Fahrzeugen ist die erste Prüfung bereits vor der ersten Nutzung vorgeschrieben.