Veröffentlicht inGeld

Regierung beschließt Abschlagszahlungen: Diese Beamten erhalten nun mehr Geld

Die Regierung hat Abschlagszahlungen Beamt*innen beschlossen. Wer mehr Geld bekommt und wann die Zahlung erfolgt, liest du hier.

Zwanzig Euro-Banknoten auf beigen Hintergrund.
© Getty Images/anilakkus

Darum solltest du dein Gehalt besser für dich behalten

Offen übers Gehalt sprechen? Lieber nicht! Wir zeigen dir drei gute Gründe, warum du dein Gehalt besser nicht mit Kolleg:innen teilst – für ein entspannteres Arbeitsklima.

Während Tarifbeschäftigte längst mehr Geld bekommen, mussten Beamte und Beamtinnen monatelang auf eine Gehaltserhöhung warten. Damit ist jetzt Schluss: Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett Abschlagszahlungen für alle Bundesbeamt*innen beschlossen. Wie viel Geld es mehr gibt und wann es ausgezahlt wird, erfährst du hier.

Lesetipp: Längere Arbeitszeit für Beamte: Renten-Studie mit provokanter Forderung

Abschlagszahlungen: Anspruch und Auszahlungsdatum

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 beschlossen, Abschlagszahlungen an Bundesbeamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen und Versorgungsempfänger*innen zu leisten. Diese Maßnahme soll die Gehaltsanpassung für rund 1,8 Millionen Beschäftigte des Bundes beschleunigen. Bereits mit den Dezemberbezügen 2025 wird das erste zusätzliche Geld auf die Konten der Betroffenen fließen, wie oeffentlicher-dienst-news.de berichtet.+

Rückwirkende Gehaltserhöhung: 3 % ab April 2025

Die Beamt*innen erhalten eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, rückwirkend zum 1. April 2025. Eine zweite Stufe folgt mit 2,8 Prozent ab Mai 2026. Diese Anpassungen entsprechen der Tarifeinigung, die bereits im April 2025 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vereinbart wurde.

Ungewöhnlicher Weg: Abschlagszahlungen ohne Gesetzentwurf

Normalerweise erfordern Besoldungserhöhungen eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes. In diesem Fall entschied sich die Bundesregierung jedoch für Abschlagszahlungen per Kabinettsbeschluss, ohne dass bereits ein Gesetzentwurf vorliegt. Dies soll die Übertragung des Tarifergebnisses beschleunigen.

Die Abschlagszahlungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bundestag später ein entsprechendes Besoldungsanpassungsgesetz verabschiedet. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Abschläge mit den gesetzlich festgelegten Erhöhungen verrechnet. Die Bundesregierung kündigte an, zeitnah einen Gesetzentwurf zur systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses vorzulegen.

Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.

Gift this article