Die Rente steht vor großen Herausforderungen: Immer mehr ältere Menschen müssen von immer weniger Beitragszahler*innen finanziert werden. Schon 2024 waren deshalb 3,4 Millionen Seniorinnen und Senioren von Altersarmut betroffen. Dabei dürften die aktuellen politischen Pläne von Friedrich Merz diesen Umstand nochmals verschärfen.
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Altersarmut: Immer mehr Rentner*innen auf Grundsicherung angewiesen
Die Zahl der Rentner*innen, die mit zu niedrigen Renten leben und auf Grundsicherung angewiesen sind, steigt dramatisch. Im März 2025 waren es laut Statistischem Bundesamt 742.000 – so viele wie nie zuvor. In nur fünf Jahren wuchs diese Zahl um 178.000, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Ein besorgniserregender Trend!
Die Zahlen zeigen zudem: Rentnerinnen und Rentner, die auf Grundsicherung angewiesen sind, haben im Schnitt einen monatlichen Bruttobedarf von 1010 Euro. Der Großteil ihres Einkommens stammt aus der Rente, die im Durchschnitt nur 345 Euro beträgt.
Damit reicht die eigene Rente bei Weitem nicht zum Leben. Nach Abzug der angerechneten Einkommen ergibt sich ein Nettobedarf von 664 Euro. Diese Lücke muss der Staat ausgleichen.
Grundsicherung soll Altersarmut lindern
Die Grundsicherung hilft Rentnerinnen, Rentnern und Menschen mit Erwerbsminderung, die nicht genug Einkommen haben. Sie ähnelt dem Bürgergeld, das für erwerbsfähige Menschen gedacht ist. Alleinstehende bekommen 563 Euro im Monat, Paare jeweils 506 Euro. Dazu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung, die übernommen werden. Die Höhe der Miete wird individuell berechnet und muss als angemessen gelten.
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Grundsicherung: Merz Bürgergeld-Reform trifft auch Rentnerinnen und Rentner
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie für ältere und erwerbsgeminderte Menschen ist eng verknüpft. Deshalb wirken sich die geplanten Änderungen der Bundesregierung unter Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas nicht nur auf das Bürgergeld aus, sondern auch auf die Grundsicherung im Alter.
Kritiker*innen warnen, dass die Reform die Lage armutsgefährdeter Rentnerinnen und Rentner verschlechtern könnte. Besonders umstritten ist die geplante Rückkehr zur Inflationsanpassung vor der Corona-Pandemie. Die bisherige „ergänzende Fortschreibung“ soll gestrichen werden, wodurch die Inflation weniger berücksichtigt wird. Dadurch könnten die Regelsätze künftig hinter der tatsächlichen Teuerung zurückbleiben.

Strengere Mietregeln bedrohen Grundsicherungsrentner*innen
Laut Koalitionsvertrag soll die Karenzzeit bei der Miete wegfallen, wenn „unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft“ vorliegen. Das bedeutet, die Angemessenheit der Wohnung wird sofort geprüft, statt wie bisher nach einem Jahr. Kanzler Merz sprach sich im ARD-Sommerinterview für eine stärkere Begrenzung der Unterkunftskosten und eine Pauschalisierung aus.
Konkrete Details dazu sind aber noch offen. Strengere Mietobergrenzen oder Pauschalbeträge könnten Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung zwingen, umzuziehen oder mehr von ihrer ohnehin knappen Rente für Miete und Heizung aufzuwenden.

