Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dabei hat dieses Auswirkungen auf unterschiedliche Lebensbereiche. So wird sich sich auch das Geldabheben am Bankautomaten künftig ändern. Was sich genau ändern soll, liest du hier.
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Geldautomaten müssen barrierefrei werden
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in der EU das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es soll unter anderem dafür sorgen, dass künftig jede*r, auch Menschen mit Behinderungen, einfacher und gleichberechtigt am Automaten Geld abheben kann, wie Sozialverband VdK berichtet. Zu den technischen und gestalterischen Anforderungen zählen unter anderem:
- Größere Bildschirme mit kontrastreicher Darstellung
- Kopfhöreranschluss für eine Sprachausgabe, deren Lautstärke und Geschwindigkeit angepasst werden können
- Tasten mit fühlbaren Markierungen
- Bedienung in rollstuhlgerechter Höhe
- Menütexte in einfacher Sprache, mit Vorlesefunktion
- Verfügbare Sprachausgabe in Deutsch und Englisch
Diese Maßnahmen sollen besonders Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen unterstützen, eigenständig Bargeld abheben zu können.
Übergangsregelung für bereits existierende Automaten
Das Gesetz verlangt nicht, dass sofort alle vorhandenen Automaten umgebaut werden müssen. Bestehende Geräte sind zunächst geschützt: Banken und Sparkassen haben bis zu 15 Jahre Zeit, um ihre Automaten auszutauschen oder nachzurüsten. Spätestens bis zum Jahr 2040 sollen alle rund 50.000 Geldautomaten in Deutschland den neuen Standards entsprechen, wie der Sozialverband VDK berichtet.

Kontrolle und Sanktionen
Zur Gewährleistung der Einhaltung wird eine neue Marktüberwachungsbehörde eingerichtet. Diese Behörde hat die Aufgabe, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und auf Hinweise über Regelverstöße zu reagieren. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, wie das Nachrichtenportal T-Online berichtet.
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Ausweitung auf weitere Systeme
Die neuen Vorgaben beschränken sich nicht nur auf Geldautomaten. Auch andere öffentliche Terminals sollen T-Online zufolge barrierefrei gestaltet werden:
- Fahrkartenautomaten
- Check-in-Terminals
- Zahlungsterminals
- Onlineshops, Apps und E-Book-Reader unterliegen ebenfalls neuen Anforderungen

