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Elterngeld für Oma & Opa: In diesem Land wird die Enkelbetreuung belohnt

Elterngeld für Oma und Opa? Klingt zu schön.um wahr zu sein. In einem europäischen Land entsprich das tatsächlich der Realität.

Foto von Großeltern und ihrem Enkel bei einem Spaziergang durch den Wald.
© Getty Images/AleksandarNakic

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In Deutschland ist das Elterngeld eine wichtige finanzielle Unterstützung für frisch gebackene Eltern. Neben dem klassischen Kindergeld hilft es Familien, die ersten Monate nach der Geburt finanziell zu überbrücken. Doch während hierzulande nur Eltern Anspruch auf diese Leistung haben, zahlt ein europäisches Land die Leistung auch an Oma und Opa aus. Um welches Land es sich handelt, erfährst du hier.

Lesetipp: Gemeinsames Elterngeld: So lange können es Eltern gleichzeitig beziehen

Elterngeld: Dieses Land zahlt es auch an Oma und Opa aus

In Schweden erhalten Großeltern seit dem 1. Juli 2024 Elterngeld für die Betreuung ihrer Enkelkinder. Das schwedische Parlament hat im Dezember 2023 ein Gesetz verabschiedet, das es Eltern ermöglicht, Teile ihres Elterngeldes an Großeltern oder andere nahe Verwandte zu übertragen. Bei Paaren können bis zu 45 Tage übertragen werden, bei Alleinerziehenden sind es bis zu 90 Tage. 

Die Großeltern erhalten während dieser Zeit eine finanzielle Unterstützung, die den gleichen Bedingungen wie das reguläre Elterngeld unterliegt. Voraussetzung ist, dass die Großeltern für das Elterngeld versichert sind, was in Schweden weit verbreitet ist.

Anerkennung der Großeltern als Betreuungsressource

Mit dieser Gesetzesänderung erkennt Schweden die wertvolle Rolle der Großeltern in der Kinderbetreuung an. Die Unterstützung soll nicht nur die Eltern entlasten, sondern auch den Großeltern ermöglichen, aktiv am Familienleben teilzunehmen, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen. Diese Maßnahme fördert die intergenerationelle Zusammenarbeit und stärkt das soziale Gefüge innerhalb der Familie.

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Elterngeld: In Deutschland gibt es noch keine vergleichbare Regelung

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung, die es Großeltern ermöglicht, Elterngeld für die Betreuung ihrer Enkelkinder zu erhalten. Obwohl Großeltern in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Freistellung von bis zu 3 Jahren haben, wenn ein Elternteil minderjährig ist und die Schule besucht oder eine Ausbildung macht, erhalten sie keinen finanziellen Ausgleich für ihren Verdienstausfall. Das Elterngeld steht in solchen Fällen weiterhin den Eltern zu.

Die schwedische Initiative zeigt, wie Familienpolitik gestaltet werden kann, um die Bedürfnisse aller Familienmitglieder zu berücksichtigen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Ob Deutschland diesem Beispiel folgen wird, bleibt abzuwarten.

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