Die Rentenerhöhung im Juli 2025 bringt einigen Rentner:innen eine kleine finanzielle Entlastung. Doch bei einigen dürfte der kleine Finanzbooster nur von kurzer Dauer sein. Denn bereits wenige Monate später müssen einige Senior:innen mit finanziellen Einbußen rechnen. Wer genau betroffen ist und welche Änderung zu der Rentenkürzung führt, erfährst du hier.
Renten steigen im Juli um 3,74 Prozent
Auch 2025 können sich rund 21 Millionen Rentner:innen in Deutschland über eine Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) steigen die Renten zum 1. Juli bundesweit um 3,74 Prozent, wie er in der Süddeutschen Zeitung ankündigte.
Im Juli 2025 kommt die Rentenerhöhung, aber leider auch höhere Pflegebeiträge. On top wird im Sommer ein einmaliger Betrag von 0,2 Prozent der Bruttorente für die Monate Januar bis Juni nachträglich abgezogen. Ab August normalisieren sich die Abgaben dann wieder.
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Renten-Zuschlag hat Auswirkungen auf Witwenrente
Besonders profitieren von der Rentenerhöhung viele Empfänger der Hinterbliebenenrente, auch Witwenrente genannt. Sie erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf ihre Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung. Bisher wurde dieser Zuschlag separat zur regulären Rente ausgezahlt. Ab Dezember wird sich dies ändern: Der Zuschlag wird dann direkt mit der Rente verrechnet. Diese Umstellung könnte für die Betroffenen spürbare Auswirkungen haben.
Aktuell wird der 7,5-prozentige Zuschlag nicht bei der Witwenrente angerechnet, aufgrund einer Übergangsregelung in § 307j SGB VI. Diese Sonderregelung läuft jedoch Ende November aus. Ab dem 1. Dezember wird der Zuschlag dann mit der regulären Rente verrechnet. Dies betrifft rund drei Millionen Rentner. Das Portal Rentenbescheid24 und Gegen-Hartz berichten über diese wichtige Umstellung.
Witwenrente: Ab Dezember weniger Geld für Senior:innen
Obwohl es einen Rentenzuschlag gibt, kann es für verwitwete Rentner:innen in einigen Fällen zu finanziell zu Nachteilen kommen. Der Grund: Der Zuschlag zur Witwenrente wird gemeinsam mit anderen Einkünften bei der Ermittlung der Höhe der Witwenrente berücksichtig. Wird dabei ein bestimmter Freibetrag überschritten, kann eine Steuerpflicht entstehen. Verwitwete Rentner:innen, die ohnehin eine Steuererklärung machen müssen, könnten dadurch mehr Steuern zahlen.
Laut der Deutschen Rentenversicherung werden gesetzliche Renten oberhalb des Freibetrags zu 40 Prozent angerechnet. Ab Dezember 2025 kann das dazu führen, dass Hinterbliebenenrenten sinken, warnt das Portal Gegen-Hartz.
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