Viele Menschen in Deutschland sind auf staatliche Leistungen angewiesen, um ihre Wohnkosten zu decken. Eine dieser Leistungen ist das Wohngeld, das einkommensschwachen Haushalten hilft, die Miete oder Belastungen für selbst genutztes Wohneigentum zu tragen. Doch was passiert, wenn Schulden bestehen? Kann Wohngeld gepfändet werden? Ein Blick auf die Rechtslage bringt Klarheit.
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Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine Sozialleistung, die Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum erhalten können, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten vollständig zu decken. Es wird unabhängig von anderen Sozialleistungen gezahlt, das heißt, auch Menschen, die beispielsweise kein Arbeitslosengeld II beziehen, können Wohngeld beantragen. Dabei richtet sich die Höhe des Wohngeldes nach:
- der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
- dem Gesamteinkommen des Haushalts,
- der Höhe der Miete oder Belastung bei Eigentum.
Ist Wohngeld pfändbar? Das sagt das Gesetz
Wohngeld ist grundsätzlich vor Pfändung geschützt. Es soll sicherstellen, dass Menschen trotz finanzieller Engpässe in ihrer Wohnung bleiben können. Dieser Schutz ist im § 54 Abs. 3 Nr. 2a des Sozialgesetzbuchs (SGB I) verankert. Wird das Wohngeld jedoch nicht für die Miete verwendet, kann sich die Situation ändern: Dann dürfen Vermieter*innen oder auch Darlehensgeber*innen eingreifen, wenn sie berechtigte Ansprüche haben. Wichtig ist dabei, dass die Pfändung nur für die konkrete Wohnung gilt, für die das Wohngeld gezahlt wurde.
So schützt du dein Wohngeld vor Pfändung
Dein Wohngeld kann nur gepfändet werden, wenn dein*e Vermieter*in oder Kreditgeber*in einen Vollstreckungstitel hat und diesen beim Gerichtsvollzieher beantragt. Sobald du eine entsprechende Mitteilung per Post bekommst, hast du eine Frist, in der du etwas unternehmen kannst, um dein Geld zu sichern. Richte dafür ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bei deiner Bank ein, auf dem dir ein Mindestbetrag garantiert bleibt.
Denn ohne P-Konto kann dein Konto gesperrt werden, während mit dem P-Konto Beträge bis zu 1.560 Euro vor Pfändung geschützt sind; wenn du Unterhalt zahlst, erhöht sich der Freibetrag. Auch Wohngeldnachzahlungen kannst du über ein P-Konto schützen, solange in den betreffenden Monaten keine pfändbaren Guthabenüberschüsse entstanden sind. Zusätzlich ist es sinnvoll, beim zuständigen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle eine Freigabe zu beantragen, damit dein Wohngeld zum Beispiel im Falle einer Privatinsolvenz abgesichert bleibt.
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Diese Gelder sind ebenfalls nicht pfändbar
Unpfändbares Einkommen beziehungsweise Beträge, die nicht gepfändet werden dürfen, sind in § 850a der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Zusätzlich gelten folgende Bezüge als unpfändbares Einkommen oder als unpfändbare Bestandteile des Lohns:
- Entlohnung für Mehrarbeitsstunden (zur Hälfte)
- Zuwendungen aus Anlass besonderer Betriebsereignisse oder Treugelder (jeweils im üblichen Rahmen)
- Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder, sonstige soziale Zulagen für auswärtige Einsätze, Vergütungen für selbst gestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen (jeweils im üblichen Rahmen)
- Weihnachtsgeld
- Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen bei Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Erziehungsbeihilfen, Studienbeihilfen und ähnliche Leistungen
- Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen
- Blindenzulagen

